Ein Jahr hat es gedauert. Am Donnerstag, 9. Mai, wurde der von den Grünen eingebrachte Gesetzentwurf, der es Kommunen ermöglichen soll, per Satzung zu verbieten, Wohnraum zweckzuentfremden, in andere Nutzungen umzuwandeln oder lange Zeit leerstehen zu lassen, endlich in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags behandelt. Die Sachverständigen fanden ihn gut. Was freilich noch nicht heißt, dass die Landtagsmehrheit den Antrag der Grünen auch annimmt.
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