Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof: AfD geht gegen Listenkürzung vor

Die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses, nur die ersten 18 Plätze der AfD-Landesliste für die Sachsenwahl am 1. September zuzulassen, sorgt immer noch für Diskussionen. Nun hat die Partei eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Initiative „Zukunft Sachsen“, welche für eine Schwarz-Rot-Grüne Koalition kämpft, veröffentlicht unterdessen eine Umfrage unter allen 60 CDU-Direktkandidat/-innen. Bislang haben 47 von ihnen eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen.