Die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses, nur die ersten 18 Plätze der AfD-Landesliste für die Sachsenwahl am 1. September zuzulassen, sorgt immer noch für Diskussionen. Nun hat die Partei eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Initiative „Zukunft Sachsen“, welche für eine Schwarz-Rot-Grüne Koalition kämpft, veröffentlicht unterdessen eine Umfrage unter allen 60 CDU-Direktkandidat/-innen. Bislang haben 47 von ihnen eine Koalition mit der AfD ausgeschlossen.

Der sächsische Landesverband der AfD hat Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates eingereicht. Das teilte das Gericht am Montag, den 15. Juli, in einer Pressemitteilung mit. Dabei teilt der am Landgericht Leipzig angesiedelte Verfassungsgerichtshof mit, dass die Verfassungsbeschwerde des Landesverbandes Sachsens vom 12. Juli 2019 „verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses vom 5. Juli 2019“ sei.

Ziel des somit eilbedürftigen Antrages ist dabei „die vorläufige Zulassung der gesamten Landesliste zur Landtagswahl“ der AfD Sachsen, Ausgang offen. Doch noch vor der Landtagswahl am 1. September 2019 dürfte hier somit eine vorläufige Entscheidung fallen, ob die Wahl ohne die 43 ausgeschlossenen Listenkandidaten von 19 bis 61 stattfindet und anschließend über eventuelle Wahlanfechtungen entschieden wird.

Eventuell wird aber auch die Entscheidung des Landeswahlausschusses beanstandet oder der Gerichtshof erklärt sich für nicht zuständig, da im Wahlgesetz Sachsens normalerweise keine Beschwerden gegen die Entscheidungen des Gremiums vorgesehen sind.

Der Landeswahlausschuss hatte lediglich die ersten 18 Plätze zugelassen. Er beklagte dabei insbesondere eine mangelnde Chancengleichheit für alle Bewerber/-innen um Listenplätze. Die AfD hatte im Februar und März auf zwei Landesparteitagen darüber abgestimmt, auf der zweiten Versammlung jedoch das Wahlverfahren geändert. Auch dass es unterschiedliche Versammlungsleiter gab, spricht aus Sicht des Landeswahlausschusses dafür, dass es sich nicht um eine einheitliche Aufstellungsversammlung handelte. Dies sei jedoch zwingende Voraussetzung, um allen Kandidierenden für die Landesliste gleichwertige Bedingungen zu bieten.

AfD sieht ein Komplott

Der AfD drohen nun Nachteile im neuen Landtag. Sollte die Partei mangels Personen auf der Landesliste nicht alle ihr zustehenden Plätze besetzen können, würden diese leer bleiben. Das wäre vor allem dann der Fall, wenn die AfD ein hohes Zweitstimmenergebnis erzielt, aber über die Erststimme nur wenige Direktmandate gewinnt. Sollte die AfD hingegen viele Direktmandate gewinnen, gäbe es nur geringe oder gar keine Auswirkungen. So oder so könnte auch nach der Landtagswahl noch eine Klage und eine Neuwahl anstehen, sollte sich die AfD benachteiligt fühlen und vor Gericht ziehen.

Was eventuell schon aus prinzipiellen Erwägungen bei der AfD passieren könnte. In einer ersten Stellungnahme hatte der AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban die Entscheidung des Landeswahlausschusses als „verabredetes Komplott von Vertretern der im Landtag sitzenden Altparteien“ bezeichnet. Im Nachgang hatte es sogar Kritik aus den Reihen der AfD gegeben, welche eine Mitschuld der sächsischen Führungsebene benannten und somit die Opferrolle der AfD infrage stellte. Mittlerweile ist die Pressemitteilung nicht mehr auf der Homepage der sächsischen AfD zu finden.

Parallel dazu stellte sich bis heute die Frage, wie die Parteien in den letzten Wochen vor der Wahl ihren Wahlkampf umstellen könnten, bliebe die Entscheidung des Landeswahlausschusses bestehen. Anlass zu Spekulationen ist die dann wahrscheinliche Verlagerung der AfD auf einen praktisch reinen Erststimmenwahlkampf um Direktmandate.

CDU-Kandidat/-innen sollen Koalition mit AfD ausschließen

Ebenfalls am Montag, 15. Juli, veröffentlichte die Initiative „Zukunft Sachsen“, die durch eine Wahlempfehlungskampagne für eine CDU/SPD/Grünen-Koalition eine Regierungsbeteiligung der AfD verhindern möchte, eine Umfrage unter den 60 CDU-Direktkandidat/-innen für die Landtagswahl. Diese wurden gefragt, ob sie eine Koalition mit der AfD nach der Landtagswahl ausschließen.

Bis Montagabend haben 47 CDU-Direktkandidat/-innen eine solche Koalition ausgeschlossen, darunter Holger Gasse, Robert Clemen, Karsten Albrecht, Michael Weickert und Wolf-Dietrich Rost, die allesamt in Leipzig antreten. Die anderen 13 Personen haben laut „Zukunft Sachsen“ noch nicht geantwortet, darunter die beiden Leipziger Kandidaten Andreas Nowak und Roland Pohle sowie der ehemalige Leipziger Polizeipräsident Bernd Merbitz, der in Nordsachsen antritt.

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Die möchten ein ganzes Land am liebsten im Alleingang regieren und sind allein schon mit dem Wahlprozedere überfordert. Manchmal hätt ich fast Lust drauf, die wirklich mal ne Weile regieren zu lassen. Es könnte fast lustig werden.

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