Teilerfolg für die AfD: Verfassungsgerichtshof lässt Listenplätze 19 bis 30 zur Landtagswahl zu
Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat die Plätze 19 bis 30 der Landesliste der AfD vorläufig zur Landtagswahl am 1. September zugelassen. Das entschied das Gericht am Freitag, den 25. Juli. Umstritten waren vor allem die Fragen, ob sich durch geänderte Wahlverfahren die Chancen der Kandidat/-innen geändert hatten und ob eine einheitliche Mitgliederversammlung nötig war.
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