Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Seit heute ist nun das amtlich, was sich gestern bereits in einer Pressekonferenz auf Landesebene angedeutet hatte. Ab Donnerstag, 19. März 2020, 0:01 Uhr gelten im Freistaat Regeln, wie es sie wohl noch nie gegeben hat. Bis mindestens zum 20. April 2020 werden weite Teile des Handels und des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Covid 19-Pandemie auf Eis gelegt. Hier die Liste aller Untersagungen, Schließungen und weiterhin geöffneter Einrichtungen und Orte für diese Zeit im Überblick.