Kündigung und Widerruf (Halbjahres-Abonnement)

Bestimmungen zum Widerrufsrecht

Sie können den neu abgeschlossenen Vertrag über die Clubmitgliedschaft innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich –per Brief, Fax, E-Mail (service@l-iz.de) – formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag Ihrer Bestellung. Als Empfänger schreiben Sie bitte: Leserservice der L-IZ.de, c/o LZ Medien GmbH, B.-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung Ihres Widerrufs aus (Nachweis durch Poststempel, Maildatum, Datum im Formular). Die von Ihnen erhaltene Zahlung wird innerhalb der üblichen Fristen des jeweils gewählten Zahlungsweg zurückerstattet.

Kündigung

Ihr Abonnement verlängert sich um ein weiteres halbes Jahr, wenn Sie nicht vier Wochen vor Ablauf Ihrer Mitgliedschaft schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail kündigen. Dafür senden Sie uns bitte eine schriftliche Kündigung, bevorzugt per E-Mail (service@l-iz.de) oder per Brief. Als Empfänger schreiben Sie bitte: Leserservice der L-IZ.de, c/o LZ Medien GmbH, B.-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung Ihrer Kündigung aus (Nachweis durch Poststempel, Maildatum). Ihre Login-Daten (falls vorhanden) bleiben auch nach Ablauf Ihrer Mitgliedschaft erhalten, die Funktionen nach dem Login werden allerdings automatisch am Ende der Mitgliedschaft reduziert. Sie können Ihre Mitgliedschaft auf Wunsch nach dem Login jederzeit wieder aktivieren. Selbstverständlich kann auf Nachfrage auch der gesamte Datensatz gelöscht werden.

Für abgeschlossene Verträge ab dem 1. März 2022 gilt: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (6 Monate) verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit, die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar. Für vor diesem Datum abgeschlossene gilt weiterhin die alte Regelung,

Weitere Informationen über:

  • Bestimmungen zum Datenschutz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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