Wer ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke oder Notstromaggregate nicht bis zum 31. Januar 2021 ins Marktstammdatenregister eingetragen hat, riskiert Bußgelder und die Einspeisevergütung. Seit Anfang 2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) für alle stromerzeugenden Anlagen online.

„Dabei gibt es keine Altersgrenze“, erklärt Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Alle Anlagen, die genutzt werden, müssen im MaStR registriert werden, auch wenn sie im vorherigen ‚PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur‘ gemeldet waren.“

Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und Geburtsdatum benötigt. Zur Anlage selbst müssen Anlagenbetreiber Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten Betreiber/-innen eine Meldebescheinigung.

Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar. „Wichtig ist außerdem“, betont Ulrike Körber, „dass es sich bei dem Register um ein Onlineportal handelt. Wer keinen Internetzugriff hat, kann auch eine andere Person oder den Installateur bevollmächtigen.“

Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Darunter fallen auch ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte. Elektroautos und Ladesäulen erzeugen keinen Strom und müssen folglich nicht gemeldet werden. Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Ziel ist, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.

Über uns:

Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit rund 600 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden rund 140.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien.

Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 85 km Länge voller Steinkohle entspricht. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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