In diesen Tagen wird in den meisten sächsischen Haushalten "abgeputzt" Die ausgedienten Weihnachtsbäume werden nicht selten kurzer Hand im Wald entsorgt oder im eigenen Garten verbrannt. Das ist verboten, warnte das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie heute in Dresden.

Stattdessen könnten die Bäume bei Weihnachtsbaumsammlungen, Wertstoffhöfen oder Annahmestellen für Grünabfall abgegeben werden. In der Regel könne der Baum auch in kleineren Stücken in der Biotonne entsorgt oder im Ganzen neben die Mülltonnen gestellt werden. Da die Bäume anschließend zerkleinert und kompostiert werden, ist es wichtig, dass sie vollständig abgeschmückt sind. Alternativ ist auch die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder, wenn das Holz trocken genug ist, die Verbrennung im Kamin möglich. Eingetopfte Weihnachtsbäume sollten an kühlen, aber frostfreien und hellen Orten zwischengelagert werden, damit sie sich vor dem Auspflanzen an die Außentemperaturen gewöhnen können.

Weihnachtsbaumverbrennungen bei Brauchtumsfeuern sind von dem Verbrennungsverbot ausgenommen, da sie der Traditionspflege und nicht der Abfallverbrennung dienen. Sie unterliegen jedoch Auflagen und müssen von der örtlichen Behörde genehmigt werden.

Weitere Informationen zur Sammlung der Weihnachtsbäume sowie  zu den Abholterminen finden Sie im Abfallkalender oder auf der Website des kommunalen Entsorgungsträgers.

Wertstoffe, Abfallwirttschaft Sachsen
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wertstoffe/index.html

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