MDR-Intendantin Karola Wille hat noch einiges vor mit der mitteldeutschen Anstalt. Neue Organisationsstrukturen sollen sich mehr an Inhalten ausrichten, die Verbreitungswege der neuen Orientierung folgen. Wie wird sich dass in der Personalplanung niederschlagen? Dabei wird es laut Sebastian Gemkow, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag auch um die Entlastung des GEZ-Zahlers gehen. Im L-IZ - Interview schildert Gemkow auch die weiteren Schritte bei der Prüfung der zukünftigen Präsenz von Politikern im Rundfunkrat des MDR.

Am 18. Juli stellte Intendantin Karola Wille den Mitgliedern von Rundfunk- und Verwaltungsrat ihre Umsetzungspläne für das Konzept “MDR 2017” vor. Wie bewerten Sie die geplanten Umstrukturierungen innerhalb der Sendeanstalt?

Die zukünftige Entwicklung des Veränderungsprozesses “MDR 2017” wird sehr spannend. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2013 hat der Mitteldeutsche Rundfunk mit dem Entwicklungsplan für den Zeitraum 2014 bis 2017 eine Zukunftsplanung vorgelegt, die den Zuspruch des MDR-Rundfunkrates fand. Schon jetzt kann man sagen, dass die aktuellen Beschlüsse eine bedeutende Weichenstellung sind. Sie sind eine Reaktion auf die neuen technologischen Entwicklungen einer digitalisierten und vernetzten Medienwelt, die eine plattformübergreifende Entwicklung von Inhalten erfordern.

Wenn es gelingt, die Beschlüsse tatsächlich umzusetzen, also medienübergreifende Strukturen zu schaffen und inhaltlich die Kräfte zu bündeln, dann wird der Mitteldeutsche Rundfunk in einem dynamischen Wettbewerbsumfeld Vorreiter und eines der modernsten Medienhäuser sein. Auch auf dem Weg zum Ziel der Konsolidierung und sparsamen Mittelverwendung, können die dadurch entstehenden Synergieeffekte beitragen. Das trägt zur Entlastung der Beitragszahler bei und findet nicht zuletzt auch aus diesem Grund meine Zustimmung.
Aufgrund des MDR-Staatsvertrags wird der Sender personell weiterhin nach Verbreitungswegen strukturiert sein. Halten Sie einen Fernseh- und einen Hörfunkdirektor im digitalen Zeitalter noch für notwendig, oder würden Sie eine zentrale Programmdirektion präferieren, wie sie beispielsweise beim RBB existiert?

Das MDR-Direktorium hat sich für die Schaffung eines trimedial-integrierten Informations-Ressorts unter der Leitung des Fernsehdirektors und eines trimedial integrierten Kulturressort unter der Leitung des Hörfunkdirektors entschieden. Parallel sollen sich die MDR-Landesfunkhäuser trimedial weiterentwickeln und über vernetztes Arbeiten mit den Ressorts gekoppelt werden. Die Inhalte in den Bereichen Bildung, Wissen, Medienkompetenz sollen in Zukunft über einen Desk koordiniert werden.

Bereits im Jahr 2011 hatte der MDR erfolgreich einen trimedialen Newsdesk etabliert. Das Haus geht mit den neuen Strukturen den Weg zum medienübergreifenden und vernetzten Arbeiten also konsequent weiter. Dieses Ziel zu erreichen, scheint mir mit den avisierten und durchgeführten Änderungen sehr gut möglich zu sein. Eine Änderung und Neuverhandlung des Staatsvertrages, müsste durch die Regierungen der am Regelwerk beteiligten Länder selbst erfolgen.

Der MDR-Staatsvertrag stammt aus dem Jahr 1991. Sehen Sie aktuell Anlass zu einer Novellierung? Wenn ja, warum?

Der MDR-Staatsvertrag hat sich grundsätzlich bewährt. Selbst in der aktuellen politischen Diskussion bezüglich der Neuausgestaltung des ZDF-Staatsvertrages, wird die Orientierung an Regelungskonzepten des MDR-Staatsvertrages in Erwägung gezogen. Trotzdem sprechen wir hier von einer nun schon lange Zeit bestehenden Rechtsgrundlage, deren Veränderungsbedarf in den kommenden Jahren überprüft werden sollte. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung beauftragt zu ermitteln, ob sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag Änderungsbedarf für den MDR-Staatsvertrag ergibt.

Hieraus resultierende Veränderungsbedarfe könnten gegebenenfalls zu entsprechenden Verhandlungen führen.
In seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen April weniger Staatsnähe gefordert. Öffentlich-rechtliche Sender dürften, so das Gericht, “nicht zum Staatsfunk” werden. Der sächsische Ministerpräsident gehört zurzeit dem ZDF-Verwaltungsrat an. Was bedeutet diese Entscheidung für die zukünftige sächsische Medienpolitik?

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Der Freistaat Sachsen ist als Mitunterzeichner an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag gebunden. Und das Gericht hat in seiner Entscheidung dominanten Staatseinflüssen in den ZDF-Gremien eine klare Absage erteilt. Ausdrücklich hat das Gericht die Mitarbeit von Vertretern der Exekutive auch im Range eines Ministerpräsidenten in den ZDF-Gremien erlaubt.

Es hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass unter dem Gesichtspunkt der Vielfaltssicherung auch Vertreter der Länder in die ZDF-Gremien entsandt werden können, um selbst Aspekte des gemeinen Wohles in die Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einbringen zu können.

Welchen inhaltlichen Einfluss sollte die Politik auf den öffentlich-rechtlich organisierten Rundfunk idealerweise nehmen dürfen?

Die Rundfunkfreiheit ist in Deutschland verfassungsmäßig garantiert. Auch das wurde durch das Urteil des zum ZDF-Staatvertrag erneut festgestellt. Die Rundfunkfreiheit auch im MDR-Staatsvertrag verankert. Den bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräften und Gruppen wird im MDR-Staatsvertrag (§ 5) eine Mitwirkung eingeräumt. Dies geschieht vor allem über die Gremien des MDR, die eine Kontrollfunktion haben und die Gesellschaft widerspiegeln. Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik lediglich einen Organisationsauftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erteilt.

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