Am vergangenen Wochenende (14.-15.01.2023) stellte die Bundespolizei Dresden vier Personen fest, welche zur Fahndung ausgeschrieben waren. Am Samstagmorgen gegen 05:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen 23-jährigen Mann am Dresdner Hauptbahnhof. Eine Überprüfung des Albaners ergab einen Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen Betruges.

Die Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen konnte er durch die Begleichung der Geldstrafe in Höhe von 700 Euro abwenden. Aufgrund einer Einreiseverweigerung von Griechenland wurde der Albaner gegen 15 Uhr an die tschechischen Behörden übergeben.

Am Sonntagmorgen wurde ein 35-jähriger Mann während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fernreisebusses am Hauptbahnhof Dresden festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Nordmazedonier einen Haftbefehl wegen Diebstahls erlassen. Zur Verbüßung der Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde der Verurteilte in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.

Kurz darauf wurde ein 54-jähriger Slowake durch Bundespolizisten am Hauptbahnhof Dresden verhaftet. Der Mann war durch die Staatsanwalt-schaft Dresden wegen des Erschleichens von Leistungen zur Festnahme ausgeschrieben. Die Geldstrafe in Höhe von 150 Euro konnte er nicht begleichen und verbüßt nun die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen hinter Gittern.

Ein wegen Hausfriedensbruchs verurteilter Mann wurde am Sonntag-nachmittag durch Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrolliert. Gegen den 24-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vor. Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 390 Euro. Da der Afghane die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, verbringt er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt.

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