"Überwachungsinstrument der Vorratsdatenspeicherung abschaffen (...)" - dieser Antrag der Linken ist heute in den Geschäftsgang des Landtags eingereicht worden. Er soll noch im Januar auf der Plenarsitzung des Parlaments behandelt werden. Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: Wir wollen nicht nur, dass sich Sachsen im Bundesrat jedweden Versuchen einer Wiedereinführung einer "vorsorglichen und anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten" widersetzt.

Der Freistaat soll – so die zweite Forderung unseres Antrags – gegenüber Bund und Europäischer Union eine “Bürgerrechtsinitiative zum Verzicht auf das Überwachungsinstrument der Vorratsdatenspeicherung” ergreifen.

Kurz vor Ende des letzten Jahres hat sogar der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof klar gemacht, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar ist. Der von der “Großen Koalition” von CDU und SPD auf Bundesebene beabsichtigten gesetzlichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist daher entgegenzutreten.

Dem Statement des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar am 12. Dezember 2013, dass es “fatal” wäre, “die Vorratsdatenspeicherung national wieder einzuführen und dann festzustellen, dass das ganze Paket gegen europäische Grundrechte verstößt”, ist nichts hinzuzufügen. Zumal Schaar zu Recht darauf verwies, dass keinerlei Sicherheitslücken entstünden: “Die Sicherheitsbehörden wissen heute mehr über die Menschen und ihre Gewohnheiten als jemals zuvor (…) Vorschläge, diesen Datenhaufen noch zu vergrößern, in der Hoffnung, man werde dann die Nadel des Terrors finden, halte ich für völlig falsch.”

Das Instrument der Vorratsdatenspeicherung muss wegen seiner Grundrechtswidrigkeit jetzt endgültig beerdigt werden. Für einen entsprechenden Vorstoß sollte der Sächsische Landtag die Weichen stellen.

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