Den sächsischen Hochschulen werden 10 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen zur Verfügung gestellt. Darüber informierte heute die Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Dr. Eva-Maria Stange. "Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, diese Mittel für unsere Hochschulen bereitzustellen. Mit den zusätzlichen 10 Millionen Euro, von denen alle Hochschulen profitieren, sollen Investitionen umgesetzt werden, die ausschließlich der Lehre zu Gute kommen."

Entsprechend der Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen über die Höhe der staatlichen Zuschüsse von 2014 bis 2016 (“Zuschussvereinbarung 2014 bis 2016”) mit den Hochschulen können zusätzliche Mittel an die Hochschulen ausgereicht werden.

In der Anlage zur Zuschussvereinbarung heißt es hierzu: “Für den Hochschulbereich können vom Staatsministerium der Finanzen nach Bedarfsanmeldung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst jährlich weitere investive Zuschüsse in Höhe von insgesamt bis zu 10.000 T? zur Verfügung gestellt werden, wenn die allgemeine Haushaltsentwicklung gegen Ende des Jahres eine entsprechende Ausgabe gestattet.”

Das SMWK verteilt die zusätzlichen Mittel auf der Basis des Anteils der jeweiligen Hochschule am gesamten Grundbudget des Hochschulbereiches im Jahr 2014.

www.studieren.sachsen.de

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar