Nachdem in einem Grimmaer Ortsteil im benachbarten Landkreis Leipzig erneut ein Geflügelpest-Fall aufgetreten ist, wird der Landkreis Nordsachsen seine Allgemeinverfügung zur Festlegung des Sperrbezirks entsprechend anpassen. Der Sperrbezirk muss in einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsherd eingerichtet werden.

„Die räumliche Anpassung betrifft in unserem Landkreis nur unbewohntes Gebiet, sodass es keine gravierenden Änderungen der Allgemeinverfügung gibt. Alle verschärften Schutzmaßnahmen für Geflügelbestände in Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet gelten unverändert weiter“, sagt die Leiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts, Dr. Barbara Lemm.

Die Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de unter „Aktuelles“ zu finden, ebenso ein Link zum digitalen Geoportal mit der Darstellung des Sperrbezirks und Beobachtungsgebiets auf einer Landkarte.

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