Vier Menschen starben, 46 wurden teils schwer verletzt: So die traurige Bilanz eines schweren Busunglücks auf der A9 Ende März 2024. Rund zwei Jahre später hat das Amtsgericht Eilenburg den damaligen Fahrer des Flixbusses am Freitag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Tscheche zeigte sich im vollen Umfang geständig.

Als der DEKRA-Gutachter im Gerichtssaal die an eine Leinwand geworfenen Originalaufnahmen von der Unfallstelle kommentierte, konnte der Angeklagte Vlastimil S. zeitweise nicht hinschauen. Im Anzug saß der 64-jährige Tscheche, zweifacher Vater, zwischen einer Dolmetscherin und seinem Verteidiger, vergrub das Gesicht in der Hand angesichts der Fotos: Sie zeigen Trümmer, Gepäckstücke, umgeknickte Baumstämme, die zertrümmerte Frontscheibe und die zerstörte Seitenfront eines Flixbusses.

Vier Frauen starben in den Trümmern an der A9

An dessen Steuer saß Vlastimil S., als es vor fast zwei Jahren zu einem der schwersten Busunglücke der jüngeren Vergangenheit kam: Am 27. März 2024 gegen 09:45 Uhr geriet der Doppeldecker während der Fahrt von Berlin nach Zürich auf der A9, kurz vor dem Schkeuditzer Kreuz, mit annähernd 100 km/h ins Schlingern und von der Fahrbahn ab, rutschte eine zwei Meter tiefe Böschung hinunter und kippte nach rechts.

Aufnahme des verunglückten Flixbusses am 27. März 2024. Foto: Michael Szrohmeyer
Aufnahme des verunglückten Flixbusses am 27. März 2024. Foto: Michael Strohmeyer

46 Menschen wurden teils schwer verletzt, für vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren kam jede Hilfe zu spät. Sie starben in dem Wrack. Laut Anklagebehörde war der schwere Unfall vermeidbar, weil Vlastimil S. als Fahrer die erforderliche Sorgfalt habe vermissen lassen. Das zuständige Amtsgericht Eilenburg führte den Prozess aus Kapazitätsgründen im Gebäude des Landgerichts Leipzig durch.

Griff nach Mütze soll zu Unfall geführt haben

Über Stunden wurde der Sachverhalt dort am Freitag aufgearbeitet. Gleich zu Beginn hatte sich der Angeklagte umfassend geständig gezeigt: „Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist“, sagte Verteidiger Peter Pospisil. „Er würde gerne die Zeit zurückdrehen.“ Sein Mandant sei bis zum Unfallzeitpunkt korrekt gefahren, eine Verkettung tragischer Umstände habe zu dem Unfall geführt.

Doch was geschah tatsächlich? Hinweise auf eine Übermüdung des Fahrers hatte es nicht gegeben, auch Drogen- oder Alkoholkonsum als Unfallursache schieden aus, ebenso ein technischer Defekt. Nach Angaben der Verteidigung habe Vlastimil S. wegen der ihn blendenden Sonne spontan rechts nach einer Mütze gegriffen, was den Schlingerkurs des Busses und dessen Abdriften ausgelöst habe.

Vermutungen, wonach ein Streit mit dem zweiten Busfahrer an Bord durch Ablenkung zu dem Unfall geführt haben soll, wurden dementiert: Er könne sich an keine Auseinandersetzung erinnern, sagte der Kollege von Vlastimil S., ein Slowake (55), im Zeugenstand aus.

Trucker war einer der Ersthelfer am Unfallort

Zu den Ersthelfern am Unfallort zählte auch ein Lkw-Fahrer, der am Freitag ebenfalls vernommen wurde. Er war noch kurz vor dem Unglück von dem Flixbus überholt worden und beobachtete dann entsetzt, wie der Koloss nach rechts driftete. Er habe in den Trümmern die Leiche einer Frau gesehen und gleich gewusst, dass er ihr nicht mehr helfen könne, erinnerte sich der 46-jährige Trucker sichtbar mitgenommen. Bis heute bekomme er die Bilder nicht aus seinem Kopf.

Der DEKRA-Gutachter befand die Angaben des Angeklagten zum Auslöser des Unfalls als plausibel, zumindest könnten sie nicht widerlegt werden. Es stehe fest, dass menschliches Fehlverhalten den Flixbus verunglücken ließ.

Nebenkläger erhebt schwere Vorwürfe an Angeklagten

Am Ende sprach das Gericht Vlastimil S. wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig, verhängte zwei Jahre Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Dazu kommen die Verfahrenskosten und 1.500 Euro Geldauflage. Die Entscheidung entsprach weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, dem sich auch die Nebenkläger teilweise anschlossen. Die Verteidigung hatte für ein mildes Strafmaß plädiert.

Ein Anwalt der Nebenklage, der Angehörige einer Verstorbenen vertrat, verlangte dagegen eine nicht mehr bewährungsfähige Sanktion, auch Vorwürfe mangelnder Reue waren in Richtung des Angeklagten zu vernehmen. Die Anwältin einer Verletzten wies beispielhaft auf das Leid ihrer Mandantin hin, die nach wie vor auf eine Gehhilfe angewiesen ist, mit Flashbacks und Panikattacken kämpft.

Angeklagter akzeptiert Urteil

Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass er sofort geständig war, noch nie vor Gericht stand und sein Verhalten, so folgenschwer es war, rechtlich als leichte Fahrlässigkeit zu gelten habe. Vlastimil S., der sich bis heute in psychologischer Behandlung befindet, sei sozial und beruflich integriert und müsse für den Rest seines Lebens mit den Unfallfolgen klarkommen, betonte Amtsrichter Steve Eidner.

Amtsrichter Steve Eidner wandte sich in der Urteilsbegründung auch ausdrücklich an die Unfallopfer. Zugleich betonte er, dass die Justiz frei von einer emotionalen Erwartung urteilen muss. Foto: Lucas Böhme
Richter Steve Eidner wandte sich in der Urteilsbegründung auch ausdrücklich an die Unfallopfer. Zugleich betonte er, dass die Justiz frei von einer emotionalen Erwartung urteilen muss. Foto: Lucas Böhme

Die Justiz könne nichts ungeschehen machen oder aufwiegen, sondern allenfalls helfen, die Ursache des entstandenen Leidens besser zu verstehen. Hinzu komme, dass die vier getöteten Frauen den Ermittlungen nach nicht angeschnallt waren, als sie aus dem Flixbus geschleudert wurden. Ob vor Fahrtantritt ein Hinweis auf die geltende Gurtpflicht erfolgt war, konnte der Prozess nicht eindeutig klären.

Gleichwohl sei erwiesen, dass Vlastimil S. mit einer vermeidbaren Unaufmerksamkeit von wenigen Sekunden seinen Beruf falsch ausübte und damit Furchtbares auslöste, so Amtsrichter Eidner. Er sprach den Verletzten und den Hinterbliebenen der Getöteten sein Mitgefühl aus.

Der Angeklagte erklärte noch im Gerichtssaal über seinen Verteidiger, das Urteil zu akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft ließ die Frage nach möglichen Rechtsmitteln vorerst offen.

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