Mit sogenannten Polenböllern konstruierte er Sprengvorrichtungen und jagte DB-Automaten in die Luft: Nun erhielt Steven F. vom Leipziger Landgericht die Quittung. Die 8. Kammer verurteilte den 30-Jährigen am 1. Juni zu mehreren Jahren Haft inklusive Unterbringung in einer Entzugsanstalt. Der Angeklagte, der sich nach eigenen Angaben bessern will, akzeptierte das Urteil sofort.
Er beteuerte, die Kriminalität hinter sich lassen und den Weg in ein normales Leben einschlagen zu wollen: Unter anderem wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung stand Steven F. (30) seit dem 12. Mai am Landgericht Leipzig. Beim Prozessauftakt hatte die Staatsanwaltschaft dem arbeitslosen Mann fünf Tatkomplexe zur Last gelegt: Demnach soll er zwischen 8. Juni und 13. August DB-Automaten mit Sprengsätzen, Marke Eigenbau, in die Luft gejagt haben.
Die Tatorte lagen in Böhlen, Markkleeberg, Borna und Leipzig, hier konkret am S-Bahn-Haltepunkt Völkerschlachtdenkmal sowie in Plagwitz. Der angerichtete Sachschaden wurde durch die Anklagebehörde auf knapp unter 104.000 Euro beziffert, die Ausbeute an Bargeld lag demnach bei 15.635,30 Euro.
Keine Angaben zu Komplizen
Im Prozess hatte Steven F. ein Teilgeständnis abgelegt und als Motiv die Geldbeschaffung für Drogen benannt. Bei den Explosionen an der Prager Straße und in Plagwitz habe er jedoch nicht persönlich Hand angelegt, sondern das Sprengmaterial an Bekannte weitergereicht, sich dafür mit Bargeld und Drogen bezahlen lassen. Zuletzt konsumierte er laut eigener Aussage bis zu drei Gramm Crystal und bis zu zehn Gramm THC täglich.
Zur Identität der Komplizen schwieg der 30-Jährige im Prozess: Er habe im Jahr 2020 schon einmal umfassend ausgepackt und vor Gericht einen Strafrabatt bekommen. Sein Aussageverhalten habe ihm jedoch während der anschließenden Zeit im Knast einigen Ärger eingebracht.
Kriegt er diesmal die Kurve?
Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung mit dissozialen Anteilen attestiert. Hinweise auf eine psychiatrische Erkrankung oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit sah er jedoch nicht.
Trotz der Vorstrafen und der problematischen Biografie von Steven F. äußerte sich der Sachverständige vorsichtig optimistisch, dass der frühere Kupferdieb die Kurve diesmal kriegen könnte: Im Gespräch habe er sich ernsthafter und selbstkritischer als noch vor einigen Jahren gezeigt, sei nach seiner Verhaftung im Oktober 2025 geradezu erleichtert gewesen, weil das Karussell krimineller Handlungen dadurch endlich gestoppt wurde.
Angeklagter akzeptiert Urteil
Einigkeit bestand dahingehend, dass der Weg aus der Sucht und der Kriminalität kein einfacher wird und Steven F. hier professionelle Unterstützung braucht: Sowohl Staatsanwalt Nico Teske als auch Verteidiger Dr. Stephan Flemming plädierten dafür, Steven F. in einer Entzugsanstalt unterzubringen. Dem folgte die 8. Strafkammer, verhängte vier Jahre und elf Monate Haft sowie die Einziehung von rund 11.400 Euro Wertersatz. Nach Gerichtsangaben wollte die Anklage fünf Jahre und drei Monate, die Verteidigung vier Jahre und zwei Monate.
Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal für rechtskräftig erklärt, da beide Seiten auf eine Revision verzichteten.
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:








Keine Kommentare bisher