Der Freistaat Sachsen macht den Weg frei für den offiziellen Start des „Kulturfonds Energie des Bundes“. Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch wird mit dem Bund dazu eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. Dieser Vereinbarung hat das Sächsische Kabinett gestern (28. März 2023) zugestimmt.

Bewilligungsstelle im Freistaat Sachsen wird die Sächsische Aufbaubank (SAB) sein. Mit dem Programm sollen die Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter im Kontext der Energie-Krise unterstützt werden. Der Bund stellt in einem ersten Schritt einen Teilbetrag von 375 Mio. Euro zur Verfügung. Die weiteren Mittel im Umfang von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro bedürfen der Entsperrung durch den Haushaltsausschuss des Bundestages.

Eine Antragsstellung ist zentral auf der Website https://www.kulturfonds-energie.de/ möglich. Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden. Dies ist noch bis einschließlich 30. Juni 2023 möglich. Eine Antragsstellung kann ab sofort erfolgen. Mit ersten Auszahlungen ist dann voraussichtlich ab Mai 2023 zu rechnen.

„Die Energiekrise trifft nach der Corona-Pandemie erneut besonders hart die Kultur. Kultureinrichtungen verfügen in der Regel über keine finanziellen Polster, kommunale Träger sind am Limit dessen, was sie leisten können und eine Preiserhöhung ist kaum durchsetzbar. Dass der Bund nach dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen den Energiefonds aufgelegt hat, ist daher eine wichtige und notwendige Unterstützung, für die wir sehr dankbar sind. Ich bin froh, dass wir in Sachsen das Programm jetzt umsetzen können“, sagt Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch.

Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen, zum Beispiel Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Mehrkosten beantragen. Antragsberechtigt sind somit öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.

Ebenso antragsberechtigt sind demnach Kulturveranstaltende, wenn sie ticketbasierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung im Sinne des Kulturfonds Energie des Bundes gelten und antragsberechtigt sind.

Veranstaltende können eine Pauschale, gestaffelt nach der Kapazität des Veranstaltungsraums, zur Abfederung der energiebedingten Mehrkosten für die Anmietung der zur Durchführung genutzten Veranstaltungsräume beantragen.

Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden. Dies ist noch bis einschließlich 30. Juni 2023 möglich.

Mehr Informationen sowie die Telefonnummer der Beratungshotline gibt es auf der Website https://www.kulturfonds-energie.de

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