30.143 sächsische Grundschüler der 4. Klassen erhalten am Freitag (26. Februar) ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 4. März müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.

„Das Wichtigste für die Schüler ist, dass sie erfolgreich lernen und motiviert bleiben. Ich rate daher zu einem gelassenen Umgang mit der Bildungsempfehlung. In Sachsen gibt es viele verschiedene Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss, sei es an der Oberschule oder am Gymnasium. Das Abitur ist nicht automatisch die Eintrittskarte für eine gut bezahlte Arbeitsstelle und ein erfülltes Leben. Die Wirtschaft sucht vor allem Nachwuchskräfte, deren Stärken in der praktischen Ausbildung liegen“, so Kultusministerin Brunhild Kurth.

Die Ministerin betonte zudem, dass den Schülern an der Oberschule und dem Gymnasium alle Türen offen stehen und ein Wechsel zwischen den Schularten möglich sei. So gibt es auch für alle 17.538 Schüler der 6. Klassen an den öffentlichen und den staatlich anerkannten freien Oberschulen eine verpflichtende Bildungsempfehlung.

Im vergangenen Jahr haben an öffentlichen Grundschulen 46,5 Prozent (13.071 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 52,6 Prozent (14.777 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule erhalten. An den öffentlichen Oberschulen erhielten 9,5 Prozent (1.450 Schüler) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium und 90,2 Prozent (13.755 Schüler) eine Empfehlung für die Oberschule.

Hintergrund zur Bildungsempfehlung

Grundschule:

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde.

Zudem muss das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.

Schüler, die keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten, können an der Eignungsprüfung teilnehmen. Bei bestandener Prüfung melden die Eltern ihre Kinder bis zum 23. März 2016 am Gymnasium ihrer Wahl an.

Oberschule:

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch 2,0 oder besser ist, keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist. Außerdem müssen das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn der Schüler die Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllt.

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