Das Derby der BSG Chemie gegen Leipzig Leutzsch am 9. Juni vergangenen Jahres beschäftigt noch immer die Leipziger Gerichte. So zum Beispiel mit dem Fall des 19-jährigen Immanuel A. Er war damals mit etwa zehn anderen BSG-Fans über den Zaun des Alfred-Kunze-Sportparks geklettert. Das gibt er vor dem Amtsgericht Leipzig vorgestern zu. Der Hintergrund: Im Vorfeld des Spiels waren die BSG-Fans mit der Polizei aneinander geraten.

Die Chemiker teilen sich den Alfred-Kunze-Sportpark mit den Leutzschern und diese hatten beim Derby Hausrecht, was einigen Fans offenbar nicht schmeckte. Deshalb stürmten sie das Kassenhäuschen und versuchten, beim Eingreifen der Polizei, über den Zaun zu kommen. So schilderte es eine Polizistin in einem anderen Verfahren.

Immanuel A. versucht es zunächst auf den allgemeinen Tumult zu schieben, dass er sich zu der Dummheit hinreißen ließ. “Da sind Polizisten auf uns losgerannt und wir hatten Angst”, sagt er. Doch Fotos und die Aussage eines Polizisten machen schnell klar, dass der Junge vom Geschehen zu weit weg war, um sich damit rauszureden. “Das Kassenhäuschen war in einiger Entfernung und wir sind erst losgerannt, als die Fans über den Zaun kletterten”, schildert es der Beamte. “Und sie sind alt genug zu wissen, dass es die Sache nur noch schlimmer macht, wenn man vor der Polizei wegläuft”, fügt Richterin Martina Kadler-Orthen an.

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Noch zu klären ist, ob der junge Mann noch als Jugendlicher durchgeht oder schon mit dem Erwachsenen-Strafrecht zu bestrafen ist. “Für Sie sprechen Ihr Geständnis sowie ihre jugendliche Naivität”, plädiert der Staatsanwalt. Gegen Immanuel A. spricht, dass er bereits zwei Vorstrafen aufzuweisen hat und die jüngste davon nur drei Monate vor der Zaunkletterei abgeurteilt wurde. “Sie haben so kurz nach einer Verurteilung schon wieder etwas angestellt und die Arbeitsstunden, welche sie ableisten mussten, haben sie zunächst auch vernachlässigt und nur auf Mahnung hin noch erledigt”, sagt die Richterin.

Ihr Urteil im Fall der Zaunkletterei fällt so aus: Immanuel A. ist schuldig des Hausfriedensbruchs und muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit bis zum 30. Juni ableisten. “Und ich rate Ihnen das pünktlich zu erledigen”, mahnte Kadler-Orthen. Tut er dies nicht, muss Immanuel A. mit Jugendarrest von bis zu vier Wochen rechnen.

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