Das könnte jetzt Folgen haben. Auch für Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Mittwoch, 4. April, kurz nach 10.00 Uhr sein letztendliches Urteil zu den Nachtflügen am Frankfurter Flughafen verkündet. Die 17 vom Land Hessen genehmigten Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr seien nicht erlaubt, erklärte der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel. Ein Urteil, das auch für andere von Nachtfluglärm betroffene Flughäfen Folgen haben kann.

Auch für Leipzig. Der Flughafenausbau in Frankfurt sei hingegen insgesamt zulässig. Zuvor hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Regelung gekippt. Das Land Hessen war in Revision gegangen. Die Argumentation kam auch den Leipziger Nachtfluglärmbetroffenen sehr bekannt vor: Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber Fraport hielten vor allem wegen des Frachtverkehrs Nachtflüge für notwendig.

Der Ausbau des Frachtflugverkehrs war eines der Hauptargumente zum weiteren Ausbau des größten deutschen Luftdrehkreuzes. Im Oktober war dort die neue Landebahn in Betrieb genommen worden und die Frankfurter erlebten, was die Leripziger seit 2007 mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn-Süd erleben: Der Fluglärm wurde neu verteilt, auf einmal wurden Stadtgebiete verlärmt, die vorher noch ihre Ruhe hatten.

Das gleiche Spiel wird gerade in Berlin gespielt. Deswegen haben sich die Fluglärmgegner mittlerweile deutschlandweit vernetzt. Und die Frage ist jetzt durchaus offen, wie stark die vom Bundesverwaltungsgericht verwendeten Gründe sind gegen die nächtliche Verlärmung. Das könnnte auch für den Flughafen Leipzig / Halle Folgen haben.

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