Am 25. Mai finden die Europawahl und Kommunalwahlen sowie am 31. August die Landtagswahl statt. Zur Durchführung dieser Wahlen werden je Wahl ca. 3.500 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für den Einsatz in Wahllokalen oder in der Briefwahlauszählstelle (Stadtzentrum) benötigt.

Voraussetzungen für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand sind ein Mindestalter von 18 Jahren am Wahltag, die deutsche Staatsbürgerschaft (Landtagswahl) bzw. eine EU-Staatsbürgerschaft (Europawahl und Kommunalwahlen) sowie der Hauptwohnsitz in Leipzig. Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 bis 50 Euro gezahlt.

Weitere Informationen sind unter www.leipzig.de/wahlhelfer zu finden. Dort kann auch gleich online die Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand ausgefüllt und abgesendet werden. Des weiteren stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Statistik und Wahlen telefonisch unter der Nummer (0341) 123-2888 oder direkt im Wahlamt (Stadthaus, Zimmer 244) für Auskünfte zur Verfügung.

www.leipzig.de/wahlhelfer

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