Für die grundhaften Straßenbaumaßnahmen in der Karl-Liebknecht-Straße, Linkelstraße, Stötteritzer Landstraße und Landsberger Straße wird die Stadt Leipzig in den kommenden Monaten von den Anliegern Beiträge in unterschiedlicher Höhe erheben. Das kündigt die Leipziger Verwaltungsspitze schon mal vorsorglich an.

Nach dem geltenden Verfahren erhalten die Eigentümer zunächst ein Informationsschreiben der Stadt Leipzig, in welchem sie über die durchgeführte bauliche Maßnahme und über die tatsächliche Höhe des Beitrages informiert werden. Spätestens im nächsten Jahr werden per Bescheid die Beiträge erhoben.

Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die Anlieger an den Kosten zu beteiligen. Grundlage der Erhebung von Beiträgen bei einem grundhaften Ausbau der Straße ist die Straßenausbaubeitragssatzung vom 23. Oktober 1996. Da die Karl-Liebknecht-Straße, die Linkelstraße, die Stötteritzer Landstraße und die Landsberger Straße nicht in ihrer vollständigen Ausdehnung ausgebaut werden bzw. wurden, mussten Abschnitte gebildet werden, um eine zeitnahe Kostenumlegung auf die Anlieger zu ermöglichen. Mit der Entscheidung der Stadtverwaltung zur Abschnittsbildung entsteht die Beitragspflicht für die anliegenden Grundstückseigentümer.

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