Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig haben am Freitag, 15. August, im Beisein eines Vertreters des Eigentümers, der Polizei und der Feuerwehr auf dem ehemaligen Gelände des VEB Galvanotechnik in der Torgauer Straße eine Ortsbegehung durchgeführt. Grund dafür sind die am Donnerstag, 14. August, gefundenen Chemikalienfässer.

“Vor Ort wurden fünf verschlossene Fässer mit der Aufschrift ,Chromsäure-Lösung? und unter anderem circa 800 Liter Altöl in verschiedenen Gebinden aufgefunden”, erläutert Angelika Freifrau von Fritsch, Leiterin des Amtes für Umweltschutz (AfU). “Eine Gefahr für Mensch und Umwelt besteht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.”

In Abstimmung zwischen AfU, Polizei und Branddirektion wurde kein Handlungsbedarf für die Feuerwehr gesehen. Die Polizei wird Umweltstrafanzeige erstatten. Der anwesende Vertreter des Eigentümers wurde vom AfU zunächst mündlich beauflagt, die Gebäude zu sichern sowie die aufgefundenen fünf Fässer mit der Aufschrift “Chromsäure-Lösung” durch eine Fachfirma entsorgen zu lassen. Durch das AfU wird die zügige Umsetzung des bereits eingeforderten Abfallentsorgungskonzeptes forciert.

Angelika Freifrau von Fritsch: “Chromsäure ist ein ätzender, wassergefährdender giftiger Stoff, der bei Hautkontakt Verätzungen verursacht und kanzerogen sein kann. Ob es sich bei dem Inhalt der Fässer tatsächlich um Chromsäure-Lösung handelt, wird eine Deklarationsanalyse ergeben.” Kanzerogen heißt schlicht: krebserregend.

Bis zum Jahr 1993 sind auf dem Gelände über 700 Tonnen Chemikalien, Reststoffe und Abbauprodukte auf Veranlassung der Stadt beräumt worden. Vom Treuhandnachfolger GESA wurde das Grundstück an Privat veräußert. Im Jahr 2012 hatte die Stadt Leipzig aufgrund eines Brandereignisses und der damit verbundenen Ortsbegehung vom Eigentümer ein Abfallentsorgungskonzept eingefordert. Dieses wurde dem Fachamt ein Jahr später vorgelegt, entsprach aber nicht den behördlichen Anforderungen. Die geforderte Nachbesserung des Konzeptes liegt noch nicht vor, betont das Umweltamt.

Bei der Ortsbegehung am Freitag war das Grundstück nicht durch einen Zaun gesichert. Die Gebäude wurden offensichtlich an mehreren Stellen gewaltsam geöffnet.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar