Am Montag, 22. September, ab 00:00 Uhr rief die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten beim Versandhandel Amazon in Leipzig wieder zu einem zweitägigen Streik auf. Zeitgleich werden die Amazon Beschäftigten an den Standorten in Bad Hersfeld, Graben bei Augsburg und Rheinberg zum Streik aufgerufen.

“Auch dieses Jahr verweigerte Amazon seinen Beschäftigten das Urlaubsgeld. Das tarifliche Urlaubsgeld im Versandhandel wären 1.026 Euro gewesen. Amazon lehnt weiterhin die Aufnahme von Tarifverhandlungen ab. Wir halten an unserem Ziel fest: tariflich verankerte, existenzsichernde Einkommen, gute tarifliche Regelungen für die Gestaltung von Arbeitszeit und Pausen. Dafür rufen wir heute erneut zum Streik auf”, so Streikleiter Thomas Schneider.

Wie hoch der Gestaltungsbedarf z.B. bei der Pausenregelung ist, zeigte eine Befragung im Sommer dieses Jahres. Von 45 Minuten Pausenzeit bleiben im Durchschnitt tatsächlich lediglich 27,4 Minuten übrig, so das Umfrage Ergebnis.

“Unser Ziel bleibt die Aufnahme von Tarifverhandlungen und die Vereinbarung branchenüblicher Tarifbedingungen im Versandhandel. Sollte Amazon weiter die Aufnahme von Verhandlungen ablehnen, werden wir keine Ruhe geben”, so ver.di-Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago.

Amazon ist nicht tarifgebunden. Im letzten Jahr wurde zum ersten Mal ein Weihnachtsgeld in Höhe von 400 Euro für die Mitarbeiter des Versandzentrums gezahlt. Es gibt kein Urlaubsgeld, außerdem werden Nachtarbeitszuschläge erst ab Mitternacht gezahlt.

“Wir werden nicht zulassen, dass Amazon sich auf dem Rücken der Beschäftigten Wettbewerbsvorteile verschafft. Wir brauchen tarifliche Regelungen zur Bezahlung, der Arbeitszeit- und Pausenregelung und zum Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die extensive Nutzung von Befristungen muss eingeschränkt werden”, so Lauenroth-Mago weiter.

“Nach dem Tarifabschluss im Versandhandel müsste das Einstiegsgehalt bei Amazon 11,21 Euro betragen, für die eingearbeiteten Mitarbeiter/Innen fordern wir 11,98 Euro, das sind die branchenüblichen Löhne”, so Thomas Schneider.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar