Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 39-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Mai 2021 eine zur Tatzeit 13-jährige Geschädigte in seiner Wohnung in Freital mit alkoholischen Getränken betrunken gemacht und anschließend sexuell missbraucht zu haben.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, eine weitere, zu den Tatzeiten 13- bzw. 14-jährige Geschädigte in seiner Wohnung in Freital im September 2020, im Dezember 2020, im Februar 2021, zwei Mal im März 2021 und in der Silvesternacht vom 31.12.2021 zum 01.01.2022 jeweils mit alkoholischen Getränken betrunken oder mit Schlaftabletten gefügig gemacht und anschließend sexuell missbraucht zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 25.07.2022 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 03.08.2022 aufgrund dieses Haftbefehls festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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