Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen in Dresden lebenden 24-jährigen Deutsch-Griechen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 4 Fällen zur Last.

So soll der Beschuldigte von unbekannten Personen im März 2021 in zwei Fällen insgesamt zwölf Kilogramm Crystal und in einem Fall zehn Kilogramm Marihuana bestellt haben, um die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterzuverkaufen. Ob es tatsächlich zur Übergabe dieser Betäubungsmittel kam, ist nicht bekannt.

Weiterhin soll der Beschuldigte im März 2021 von einer unbekannten Person zehn Kilogramm Crystal angekauft und übernommen haben, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Der Beschuldigte kommunizierte verschlüsselt über die Anwendung “Anom”, die durch amerikanische Ermittlungsbehörden nach dem Prinzip des sogenannten “Honigtopfs” aufgesetzt worden war. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden der Staatsanwaltschaft Dresden im Wege der internationalen Rechtshilfe zur Verfügung gestellt und haben erhebliche Bedeutung für die Beweisführung in diesem Verfahren.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen, der am 02.06.2022 vollzogen werden konnte. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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