In der Medieninformation Nr. 17|23 berichtete die Polizeidirektion Leipzig über eine Verfolgungsfahrt im Leipziger Süden, in deren Folge es aufgrund einer Gefahrensituation durch die Drohung gegen die eingesetzten Beamten mit einer Hiebwaffe zur Schusswaffenanwendung durch Polizeibeamte kam. Der dabei verletzte 38-jährige Beschuldigte wurde am Montagabend in ein Krankenhaus gebracht und dort medizinisch versorgt.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat am Mittwoch den Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung, des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort beantragt.

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig hat den Haftbefehl inzwischen antragsgemäß erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte ist aktuell noch im Krankenhaus. Er befindet sich nicht in Lebensgefahr und wird, sobald es sein Gesundheitszustand zulässt, in eine Justizvollzugsanstalt verlegt.

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