Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Tschechen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 27.05.2022 und dem 10.03.2023 verschiedene Personen im Bereich des Bahnhofs Dresden-Mitte und in der Dresdner Neustadt gezielt angesprochen und dabei bewusst wahrheitswidrig behauptet zu haben, er benötige dringend Geld für den Erwerb von Fahrscheinen für die Rückfahrt in die Tschechische Republik und werde es den angesprochenen Personen umgehend zurückzahlen.

So getäuscht übergaben die Geschädigten dem Beschuldigten Bargeldbeträge zwischen 80 und 130 Euro bzw. überwiesen ihm den Betrag. Wie von Anfang an geplant, zahlte der Beschuldigte die Geldbeträge in allen Fällen nicht an die Geschädigten zurück.

Es entstand ein Gesamtschaden von über 500 Euro. Der Beschuldigte soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch fortlaufende Betrugstaten eine regelmäßige Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschafft haben, um seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise zu finanzieren.

Wegen ähnlicher Sachverhalte hatte die Staatsanwaltschaft bereits im letzten Jahr Anklage gegen den Beschuldigten erhoben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 07.10.2022, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Die Staatsanwaltschaft hat die Verbindung der bei Gericht anhängigen Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung beantragt.

Der Beschuldigte ist wegen eines vergleichbaren Sachverhalts bereits vorbestraft. Er hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.

Der Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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