Der Beschuldigte soll am 27.01.2023 gegen 23:30 Uhr einem 22-jährigen Geschädigten im Bereich der Parkanlage an der Somsdorfer Straße in Freital Stichverletzungen mit einem Messer in den Bauch zugefügt haben. Aufgrund der zugefügten Verletzungen verstarb der Geschädigte am oder in unmittelbarer Nähe des Tatorts spätestens am frühen Morgen des 28.01.2023 (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 02.02.2023 und Medieninformation der Polizeidirektion Dresden vom 29.01.2023 Nr. 63/2023).

Im Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass dieses Verhalten des Beschuldigten durch Notwehr gerechtfertigt war, da er zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs des 22-jährigen Geschädigten handelte.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich in der Folge vom Tatort entfernt zu haben, ohne die Polizei oder den Notarzt zu benachrichtigen, obwohl er wusste, dass der 22-jährige Geschädigte medizinischer Hilfe bedurfte.

Der Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Er ist nicht vorbestraft und hat sich zum Tatvorwurf geständig eingelassen.
Das Amtsgericht Dippoldiswalde wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dippoldiswalde bestimmt.

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