Projektträger, die in den letzten 12 Jahren Fördermittel erhalten haben und jetzt vom Hochwasser betroffen sind, müssen dies innerhalb von 10 Arbeitstagen, nachdem sie dazu nach dem Schadensereignis in der Lage sind, schriftlich bei der jeweiligen Bewilligungsstelle melden.

Nur wenn diese Frist gewahrt ist, kann die Bewilligungsstelle Fälle höherer Gewalt anerkennen und ganz oder teilweise auf die Rückforderung der Zuwendung verzichten. (Quelle: “Hinweise für die Durchführung und Abrechnung einer bewilligten Maßnahme nach der Richtlinie des SMUL zur Integrierten Ländlichen Entwicklung” . Siehe: www.smul.sachsen.de/foerderung/3023.htm)

Auch Projektträger, die aktuell eine Maßnahme beantragt, aber noch keine Bewilligung vorliegen haben, müssen der Bewilligungsstelle innerhalb der 10-Tages-Frist melden, wenn sie vom Hochwasser betroffen sind und sich die Umstände maßgeblich geändert haben.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Diese Reglung gilt für alle aktuellen und früheren EU-Förderrichtlinien.

Für die Richtlinie ILE (Integrierte Ländliche Entwicklung) muss die Meldung an das Landratsamt Nordsachsen (zuständige Bewilligungsstelle für Projekte im Landkreis Nordsachsen) erfolgen. Sie kann formlos sein, es gibt kein Formular dafür.

Ansprechpartner bei Fragen sind die nachfolgend genannten Regionalmanagements des Landkreises Nordsachsen:

· Regionalmanagement Delitzscher Land, Telefon: 034202-35471, E-Mail: info@delitzscherland.de
· Regionalmanagement Dübener Heide, Telefon 034243-342007, E-Mail: regionalentwicklung@naturpark-duebener-heide.com
· Regionalmanagement Sächsisches Zweistromland, Telefon 03435-666790, E-Mail: zweistromland@planernetzwerk.de
· Regionalmanagement Ostelbien, Telefon 03421-718290, info@ostelbien.de

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