Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt: Das wurde auch 2013 deutlich, als die damalige CDU/FDP-Koalition eine Änderung des sächsischen Wassergesetzes beschloss, nach der Motorbootbesitzern sämtliche Tagebauseen in Sachsen zur Nutzung freigegeben werden sollten. Und das tat man mit einem Winkelzug, der die Schiffbarkeitsregeln, die eigentlich nur für Wasserstraßen in Deutschland gelten, einfach für die Tagebauseen in Anwendung brachte.
Ende 2025 war dann auch der Cospudener See dran: Die Landesdirektion veröffentlichte eine Allgemeinverfügung zur Schiffbarkeit, die ab Februar 2026 gelten sollte. Das verhinderte vorerst zwar der Ökolöwe, der Einspruch gegen die Allgemeinverfügung erhob, auch weil der komplette Leipziger Teil des Sees zum Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald gehört und der Südteil des Sees ein sensibles Vogelschutzgebiet ist.
Aber ganz offensichtlich spielten solche Schutzgüter in den Abwägungen der Landesdirektion nur eine untergeordnete Rolle. Sie zieht das 2013 Beschlossene einfach durch. See um See.
Was die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat schon 2023 dazu animierte, den Oberbürgermeister dazu aufzufordern, sich in Dresden für eine Änderung des 2013er Wassergesetzes einzusetzen. Ein Vorstoß, der dann durch einen Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion abgebogen wurde.
Aus der Beauftragung wurde ein simples: „Der Stadtrat bekräftigt seine ablehnende Haltung gegenüber der Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See und fordert die Verwaltung auf, in diesem Sinne alle möglichen und nötigen Schritte zu unternehmen. Der Stadtrat, sowie der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung, werden über den Fortgang des Verfahrens selbständig und fortlaufend informiert.“
Auftrag von 2023 hat nichts gebracht
„Bereits im Jahr 2023 haben wir mit unserem Antrag VII-A-09241-NF-03 dafür geworben, dass sich der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat für eine Novellierung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung einsetzt, damit die Beschränkung auf bestimmte Wasserfahrzeuge auf dem Cospudener See fortgeführt werden kann“, begründet die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat jetzt ihren neuerlichen Vorstoß, den OBM mit einer Reise nach Dresden zu beauftragen.
„Beschlossen wurde der Antrag dann im Juni 2024 in der Form das SPD-Änderungsantrages, wonach der Stadtrat seine ablehnende Haltung zur Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See bekundet hat. Die Stadt sollte diesbezüglich ‚alle möglichen und nötigen Schritte‘ unternehmen. Dies war leider nicht erfolgreich, sodass wir unsere damalige Forderung erneuern wollen.“
Denn nun hat der Freistaat Sachsen im Dezember 2025 per Allgemeinverfügung mit der Feststellung der Fertigstellung des Cospudener Sees erklärt, dass der nördliche Teil des Cospudener Sees für die Schifffahrt freigegeben ist.
Über 10.000 Menschen haben die Petition des Ökolöwen Leipzig gegen Motorboote auf dem Cospudener See unterschrieben. Der Ökolöwe hat Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung eingelegt, sodass die Allgemeinverfügung vorerst unwirksam ist.
Gleichwohl sei davon auszugehen, dass eine Einschränkung des Motorbootverkehrs nicht im Rahmen des Freigabeverfahrens, sondern nur durch Änderung der grundsätzlichen Regelungen erfolgen könne, so die Grünen. Die auch davon ausgehen, dass es nach der Freigabe für Motorboote hinterher einfach niemanden geben wird, der die möglichen Verstöße gegen die Schutzgüter am See registrieren und ahnden wird. Und nicht nur sie.
Wer kontrolliert eigentlich die Umweltverstöße?
Selbst das Amt für Stadtgrün und Gewässer befürchtet in seiner Stellungnahme zum Grünen-Antrag: „Bezüglich der Frage möglicher negativer Begleiterscheinungen für Flora und Fauna durch die Freigabe eines Gewässerteils des Cospudener Sees für Motorboote ist anzumerken, dass sich die LDS nicht erkennbar damit auseinandergesetzt hat, dass es für eine effektive Überwachung des betroffenen Bereichs zusätzlicher personeller Kapazitäten bedarf und dass etwaige Rechtsverstöße nur dann sanktioniert werden können, wenn diese auch gerichtsfest individuell nachweisbar sind.“
Das ist dann doch mal eine deutliche Kritik am Vorgehen der Landesdirektion und ihrem Umgang mit den Umweltschutzgütern.
Und noch etwas verrät das Amt für Umweltschutz in seiner Stellungnahme: Es arbeitet daran, die Naturschutzauflagen für den Nordteil des Cospudener Sees zu verschärfen: „Ein mögliches Verfahren zur Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes “Leipziger Auwald” auf die im Landkreis Leipzig gelegenen Seeflächen müsste allerdings durch die untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig geführt werden. Derzeit betreibt die untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig bereits ein Unterschutzstellungsverfahren (Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes).“
Dann gelten für Motorboote auf diesem Seeteil viel strengere Regeln. Und gerade dieses Bemühen der Leipziger Verwaltung zeigt, dass man auch im Rathaus mit dem Vorgehen der Landesdirektion bei der Motorbootfreigabe nicht einverstanden ist.
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