Das Wirrwarr um die eingeschobene Zwischenphase und insbesondere deren Ergebnis hat offenbar das Chaos im Verfahren um das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal komplett gemacht. Zweifel kamen von Anbeginn dem Vertreter der Fraktion Die Linke im Begleitgremium zum Freiheits- und Einheitsdenkmal, Stadtrat Siegfried Schlegel, der auch Vorsitzender des städtischen Vergabegremiums für Bauleistungen (VOB) und Mitglied im Vergabegremium für freiberufliche Leistungen (VOF) ist, nach der vollmundigen Bekanntmachung der Entscheidung der Vergabekammer in der Interpretation des Kulturamtes auf.

Insofern kann er die Klarstellung durch die Sächsische Landesdirektion gut nachvollziehen. Eine Entscheidung in der Sache über die Rechtmäßigkeit der nachträglich eingeschobenen zweiten Wettbewerbsstufe wurde ausgewichen, weshalb alle Beteiligten so klug sind wie vorher.

Was absehbar war, sind die unklaren Bewertungskriterien für die zweite Stufe, die im Ergebnis die Entscheidung der Jury der ersten Phase, völlig auf den Kopf stellen konnte, sollte doch eigentlich nur die Weiterbearbeitung eingeschätzt werden. Zu Recht war in der Grundsatzentscheidung eine Wichtung des künstlerischen Wettbewerbs mit 60 % und das Verhandlungsverfahren zu Planung und Kosten nur mit 40 % angesetzt. Eine Veränderung der Platzierung hätte sich nur durch Angebotsausschluss oder gravierende Planungsmängel oder Kostenüberschreitung ergeben können.

Da es in der zweiten Phase nur um die Qualität der Nachbesserungen entsprechend den Empfehlungen der ersten Jury, nicht jedoch um einen neuen Entwurf oder ein “besseres Gefallen” gehen konnte, ist der Wichtungsansatz von 20 % viel zu hoch angesetzt. Ansonsten steht es der Jury der nachträglich eingeführten zweiten Wettbewerbsstufe nicht zu, darüber zu entscheiden, ob die Nachbesserungsempfehlungen der ersten Stufe richtig waren. Das wäre ein grundsätzlicher nachträglicher Eingriff in das gesamte Wettbewerbsverfahren, welches mit den absehbaren Folgen für das Gesamtvorhaben automatisch beendet wäre. Auch wenn die übrigen Teilnehmer nicht zur Nachbereitung aufgefordert waren, weil nur die Preisträger gemäß Wettbewerbsausschreibung am VOF-Verfahren teilnehmen, so sind diese jedoch weiterhin formal Teilnehmer des nicht abgeschlossenen Wettbewerbsverfahrens.

Stadtrat Schlegel fordert daher kurzfristig, spätestens im Januar 2014, eine Beratung des Begleitgremiums und die Wiederholung der zweiten Phase mit Reduzierung des Wichtungsanteils auf 10 % statt bisher 20 %. Damit würde hälftig der künstlerische Wettbewerb zählen und die zweite Phase bereits Teil der Entwurfsplanung sein.

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