Anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erklärt Wolfgang Topf, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig: "Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Privilegierung des Betriebsvermögens sind die schlimmsten Erwartungen der Wirtschaft nicht eingetreten. Dennoch bestehen noch viele Unklarheiten, die bei den Unternehmen zu Verunsicherungen führen können. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Klarheit zu schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat zum Ausdruck gebracht, dass kleine und mittlere Unternehmen auch weiterhin zur Sicherung ihres Bestandes und zur Erhaltung der Arbeitsplätze weitgehend oder sogar vollständig von der Erbschaftsteuer freigestellt werden können. Dies ist richtig, denn für die Steuererleichterung muss im Gegenzug das unternehmerische Risiko über viele Jahre lang getragen werden. Das Betriebsvermögen ist zudem kein Sparbuch, vom dem man beliebig abheben kann. Die Mittel sind in den Unternehmen gebunden.

Der Wermutstropfen: Einige Vereinfachungen bei der Anwendung der komplizierten Gesetzesregelungen sind zukünftig nicht mehr zulässig. So sind Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten bisher von der Einhaltung der Lohnsumme befreit. Für große Unternehmen – ohne dass sich das Gericht festlegt, wie genau die Abgrenzung erfolgen soll – fordert das Gericht zukünftig grundlegend eine Überprüfung, ob diese der Vergünstigung bedürfen. All dies wird die Steuerbürokratie noch weiter erhöhen.

Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bis zum 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Dabei muss sich die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern, denen das Steueraufkommen zusteht, an die Zusagen im Koalitionsvertrag halten, dass die Unternehmensnachfolge – gerade innerhalb der Familie – auch zukünftig nicht durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden soll.”

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