Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist zentraler Kern der Strom- und Wärmewende in Deutschland. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, „den Ausbau der Erneuerbaren Energie drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen.“ Auch im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 wird der Ausbau regenerativer Energiequellen und damit auch der Geothermie als ein bedeutendes Element zur Wärmeversorgung von Gebäuden benannt.

Um die Potenziale in diesem Bereich weiter zu heben, werden die Rechtssicherheit für Investoren gestärkt und mögliche Verwaltungshemmnisse abgebaut. Der dazu im sächsischen Wirtschaftsministeriums erarbeitete Erlass erleichtert ab sofort den Einsatz oberflächennaher Geothermie zur Wärmeversorgung von Gebäuden.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Die Nutzung einheimischer Rohstoffe ist in den vergangenen Jahren immer notwendiger und wichtiger für die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft geworden. Die oberflächennahe Geothermie spielt als erneuerbare Energie bei der Wärmeversorgung von Gebäuden eine wachsende Rolle, denn sie kann Gas- und Ölheizungen in Privathaushalten ersetzen.

Bei den Potenzialen der mitteltiefen und tiefen Geothermie besteht in Sachsen noch weiterer Erkundungs- und Forschungsbedarf. In jedem Fall wollen wir den Einsatz der Geothermie erleichtern. Denn wir müssen auch bei der Wärmeversorgung unabhängiger von den fossilen Energieträgern werden. Dies hat uns in diesem Jahr vor allem der russische Angriffskrieg und die daraus resultierende Energiekrise einmal mehr gezeigt.“

Die Gewinnung von Erdwärme in einem Grundstück im Zusammenhang mit dessen baulicher Nutzung mit den üblichen Bohrtechniken fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Bundesberggesetzes, sondern unterliegt ab 100 Metern lediglich der technischen Überwachungsvorschrift des § 127 Bundesberggesetz. In der Praxis genügt dann das Anzeigeverfahren. Eine bergrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung dieser oberflächennahen Erdwärmenutzung ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus legt der Erlass des SMWA fest, dass Erdwärme im Sinne des Bundesberggesetzes und damit bergrechtlich relevant künftig „nur“ noch die Geothermie ist, die aus tiefen, geologischen Reservoiren gewonnen wird und die unmittelbar oder nach Umwandlung in elektrische Energie zur Versorgung des Marktes, also einer Vielzahl von Abnehmern zur Verfügung gestellt werden kann und damit von volkswirtschaftlicher Relevanz ist. Indizien für eine solche Einstufung liegen vor, wenn die Gewinnungsanlage eine maximale Heizleitung von 0,2 Megawatt überschreitet oder bei einer Tiefe des Erdwärmehorizontes von mehr als 400 Metern.

Die genannten Schwellenwerte gehen deutlich über die „Häuslebauer Geothermie“ für ein Einfamilienhaus hinaus und erlauben es, ohne Anwendung des Bergrechts für mehrere benachbarte Grundstücke eine Gemeinschaftsanlage zu errichten.

Diese Auslegung entlastet kleinere Anlagen im Hinblick auf das einzuhaltende Zulassungsverfahren. Sie fördert damit gleichzeitig auch die Nutzung einer umweltfreundlichen Technologie, deren Ausbau vom Gesetzgeber gewollt ist.

Zulassungs- oder Genehmigungserfordernisse nach anderen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.

Im Jahr 2000 gab es in Sachsen 357 Erdwärmeanlagen, im Jahr 2010 bereits 8.375, 2021 waren es schon 17.664.

Hintergrund

Die im Erdboden befindliche thermische Energie wird in unterschiedlichen Formen genutzt. Gebräuchlich ist die Unterscheidung in oberflächennahe und Tiefe Geothermie. Bei der oberflächennahmen Geothermie wird die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Erdoberfläche hauptsächlich mittels Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden gewonnen. Die dort nutzbaren Temperaturen betragen meist unter 20°C. Um die oberflächennahe Erdwärme zum Heizen und zur Warmwassererzeugung nutzen zu können, muss die Temperatur durch Einsatz von Wärmepumpen angehoben werden.

In der Tiefen Geothermie nutzt man Systeme, die geothermische Energie über Tiefbohrungen oder –Sonden erschließen. In tiefen Horizonten herrschen höhere Temperaturen, sodass eine Niveauanhebung durch Wärmepumpen zumeist nicht notwendig ist. Eine gebräuchliche Abgrenzung spricht von tiefer Geothermie bei einer Bohrtiefe von mindestens 400 m und einer Temperatur von mehr als 20°C.

Mit seinem am 11. November 2022 gestarteten Konsultationsprozess will das BMWK ebenfalls zur besseren Nutzung von Erdwärme beitragen. Die hierzu entwickelten Eckpunkte für eine Erdwärmekampagne enthalten acht Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Mit der Maßnahme IV. will das BMWK zur Planungsbeschleunigung beitragen und Optimierungspotentiale in Genehmigungsverfahren identifizieren und heben.

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