Die von der Bundesregierung bereits im Dezember 2022 beschlossene Energiepreispauschale können Studierende und Berufsfachschüler*innen seit dem 15. März 2023 online beantragen.

Nicht selten jedoch haben auch Auszubildende mit Schuldenproblemen und in deren Folge mit Pfändungen zu kämpfen. Die Unterstützungsleistung des Bundes zur Abmilderung der Energiepreisproblematik ist aber unpfändbar und kann über eine sogenannte P-Kontobescheinigung auch freigestellt werden.

Im Gesetz wurde zwar ausdrücklich festgeschrieben, dass bei der Bank die Vorlage des Bewilligungsbescheides bzw. des Zahlungseingangs ausreicht, um über das Geld zu verfügen. „Für den Fall, dass betroffene Studierende und Schüler*innen Schwierigkeiten bei der Freigabe durch die Bank haben, können wir mit einer P-Kontobescheinigung schnell und unkompliziert weiterhelfen“ so Cornelia Hansel von der Insolvenz- und Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Sachsen. 

Leipziger*innen, deren Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto durch diese Leistung überschritten wird, können zu den regulären Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale in Leipzig vorbeikommen und erhalten bei Vorlage des Bewilligungsbescheides und Nachweis des Zahlungseingangs auf dem Girokonto eine Bescheinigung zur Vorlage bei ihrer Bank.

Terminanfragen können telefonisch unter 0341-960 89 23 oder per mail an schuldnerberatung@vzs.de gestellt werden.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar