Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 21-jährigen in Dresden lebenden Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u. a. wegen bandenmäßigen öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornographischer Schriften bzw. Inhalte in 147 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich spätestens seit dem 20.01.2020 der ausschließlich im Darknet erreichbaren kinderpornographischen Plattform „BoysTown“ angeschlossen und dort als aktives Mitglied kinderpornographische Inhalte verbreitet zu haben. Die Plattform hatte bis zu ihrer Zerschlagung durch die Ermittlungsbehörden am 14.04.2021 etwa 395.000 Mitglieder.

Nachdem die Plattform „BoysTown“ am 14.04.2021 durch die Ermittlungsbehörden zerschlagen worden war, soll der Beschuldigte eine eigene ausschließlich im Darknet erreichbare kinderpornographische Plattform gegründet haben, die ab November 2021 bis zur Verhaftung des Beschuldigten am 29.11.2022 betrieben wurde und Ende Oktober 2022 über 360.000 Mitglieder hatte.

Darüber hinaus soll der Beschuldigte ab 19.02.2022 eine weitere ausschließlich im Darknet erreichbare kinderpornographische Plattform gegründet und bis zu seiner Verhaftung am 29.11.2022 betrieben haben. Diese Plattform hatte Ende Oktober 2022 über 740.000 Mitglieder.

Das Ermittlungsverfahren resultiert aus umfangreichen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – im Zusammenhang mit dem großen Verfahrenskomplex zum Forum „BoysTown“.

Der Beschuldigte wurde am 29.11.2022 aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen. Der Haftbefehl wurde dem Beschuldigten am 30.11.2022 vom Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Pirna eröffnet und in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Verfahren gegen den Beschuldigten wurde in der Folge an die Staatsanwaltschaft Dresden abgegeben und hier am 28.12.2022 übernommen.

Der Beschuldigte ist geständig und nicht vorbestraft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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