Zum Antrag der CDU-Fraktion zur Videowerbung im Bereich "Höfe am Brühl/Hallisches Tor" sagte Dr. Sabine Heymann in der Stadtratsdiskussion am 23. Januar: "Wir haben schon im bisherigen Verfahren feststellen müssen, dass es keine grundsätzliche Werbesatzung für die Stadt gibt, diese brauchen wir. Ansonsten wird jeder neue Fall ein einzeln zu prüfender." Was diesen zweiten Antragspunkt angeht, ist wenig zu kritteln. Warum es ausgerechnet eine Videowand an einer Hauptverkehrsstraße sein muss, war ihrem Redebeitrag nicht zu entnehmen.

Darauf wies auch Siegfried Schlegel von der Fraktion Die Linke hin: “Die Verkehrssituation mit der Einordnung ist dort schwierig genug und verlangt Konzentration. Die Anlage hätte Teil des Bebauungsplans sein müssen und im Verfahren bearbeitet werden müssen.” Genau das war sie nämlich nicht, weshalb die Diskussion schon eine ganze Weile die Stadtabgeordneten beschäftigt. Schlegel äußerte auch ästhetische Zweifel an dieser angestrebten Maßnahme. “Screening- und Leuchtwerbung sollte gekonnt zum Wecken des Interesses an Informationen genutzt, nicht als Verschmutzung wahrgenommen werden.”

Roland Quester von Bündnis 90/Die Grünen schlug in die gleiche Kerbe: “Wir können doch nicht sagen, wir verbieten etwas, aber weil uns derjenige, der es machen will, passt und uns Werbezeiten verspricht, stimmen wir doch zu. Das nennt man anderswo Bananenrepublik.”
Dr. Heymann entgegnete, die Kreuzung sei zwar viel befahren, aber es gebe Umschlagzeiten von eineinhalb Minuten. So lange stünden Fahrzeuge dort an der Ampel. “Ich finde es von Vorteil für die Stadt, dass wir nicht große Hänger oder LKW-Planen an den Höfen sehen, sondern vergleichsweise klein und kompakt auf einer Videowand geworben würde.” Sie unterstrich, dass eine Einzelabstimmung der einzelnen Punkte von ihrer Fraktion ausdrücklich gewünscht sei.

Planungsbürgermeister Martin zur Nedden: “Die Anlage ist so wie nun beantragt nicht zulässig.” Auf Nachfrage erklärte der Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bau, es gebe im Bebauungsplan eine Ausnahmeregelung, die sich auf beschränkte Zeiträume im Jahr beziehe. Diese sei auch befolgt worden.

Die von der CDU-Fraktion gewünschte Ausweitung dieser Zeiten lehnte der Stadtrat dann in der Abstimmung ab.

Punkt zwei des Antrages, die Erstellung einer Werbesatzung durch die Stadtverwaltung fand dagegen Zustimmung. Als Termin für die Vorlage dafür wurde der 30. Juni 2013 gesetzt.

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