Auch in Leipzig wüteten in der frühen Neuzeit Hexenprozesse, wurden unschuldige Menschen denunziert, verhört, auch getötet. Im November beantragte deshalb der Beirat für Gleichstellung: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Form durch einen Akt im Geiste der Erinnerung und Versöhnung, die in Leipzig der Hexerei angeklagten und ermordeten Menschen symbolisch zu rehabilitieren und einen Ort des Gedenkens im öffentlichen Raum zu schaffen.“ Der Antrag stößt auf Zustimmung. Zumindest beim Verwaltungsbürgermeister.

Der als Alternativvariante vorschlägt: „Die Stadt Leipzig setzt mit einer Gedenktafel für die Opfer der Hexenverfolgung ein Zeichen gegen menschenverachtende Gewalt. Als Ort des Gedenkens wird das Gebäude des Alten Rathauses oder dessen Umfeld geprüft.“

Das Alte Rathaus deshalb, weil hier nicht nur mit dem Marktplatz eine der alten Hinrichtungsstätten der Stadt liegt, sondern auch die Richter saßen und im Keller des Rathauses die Gefangenenzellen und wohl auch die Orte der peinlichen Verhöre lagen.

Dass man sich des Themas erst jetzt annimmt, begründet das Verwaltungsdezernat so: „In den neuen Bundesländern erfolgt die wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung von Hexenprozessen erst seit ca. 20 Jahren. Leipzig selbst nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, da der Leipziger Schöppenstuhl und die Juristenfakultät der Universität seit dem Ende des 16. Jahrhunderts auch landesherrschaftlich Urteile für Prozesse im mitteldeutschen Raum gefällt haben, die nur bedingt unmittelbar mit der Stadt zu tun hatten, allerdings hier gesprochen wurden.“

Aber es wurden eben auch viele Leipzigerinnen und Leipziger Opfer der Hexenverfolgung: „Zwischen 1479 und 1730 können 30 Prozesse nachgewiesen werden, die sich auf vermeintliche Vergehen dieser Art direkt im Amt Leipzig, d. h. die damalige Stadt und umliegende Gemeinden, bezogen. Dabei wurden 11 Todesurteile vollstreckt (5 Mal Tod durch Verbrennen, 5 Mal Tod durch Rädern, einmal Tod durch Enthaupten), eine Person starb während des Folterns, in zehn Fällen kam es zu sonstigen Strafen (z. B. Gefängnis, Peitschenhiebe, Verweisung aus der Stadt). Drei Verdächtige wurden freigesprochen, bei den restlichen Prozessen ist der Ausgang nicht bekannt.“

Einige Namen der Betroffenen findet man auf der Website hexenprozesse-leipzig.de, erarbeitet vom „Arbeitskreis zur Aufarbeitung der Hexenverfolgung in Leipzig/Sachsen“.

Aber fatal bis heute ist, dass es Leipziger Juristen waren, die für viele Urteile und Rechtssetzungen rund um die Hexenprozesse verantwortlich waren.

„Der Schöppenstuhl Leipzig war insgesamt in Kursachsen für 174 Zwischen- und 202 Endurteile in Sachen Hexerei verantwortlich. Von den 176 relevanten Endurteilen wurde in 72 Fällen ein Todesurteil ausgesprochen, 59 Mal kam es zu Freisprüchen, in 23 Fällen zu Landesverweisungen und in 22 zu anderen Urteilen“, stellt das Verwaltungsdezernat nun fest.

„Die Dunkelziffer insgesamt dürfte allerdings höher liegen, da von etwa 700 bis 800 sogenannten Spruchkonzeptbänden des Leipziger Schöppenstuhls nur 14 erhalten sind. Nicht alle bekannten Prozesse galten in diesem Zusammenhang der Hexerei, so wurde z. B. auch wegen Blasphemie und (Volks-)Magie ermittelt.“

Und hinter der Hexenverfolgung steckte natürlich eine gewaltige Portion religiösen Verfolgungseifers, wie die Vorlage des Verwaltungsdezernats ebenfalls betont: „Der im Antrag unter www.hexenprozesse-leipzig.de erwähnte und überwiegend in Leipzig tätige Benedict Carpzow d. J. (1595-1666), der als einer der Begründer der deutschen Rechtswissenschaft und des Strafrechts gilt und auch am Schöppenstuhl tätig war, war in seinem Schaffen religiös zutiefst verwurzelt. Das stellt sich auch in seinem ersten bedeutenden Werk Practica nova aus dem Jahr 1635 dar, in dem er streng orthodoxe Ansichten zur Hexerei vertrat und auch Foltermöglichkeiten vorschlug.“

Ein Problem: „In Leipzig selbst sind nur äußerst wenige originäre Quellen zum Thema verfügbar. Im Bestand ‚Richterstube‘ des Stadtarchivs befinden sich Strafakten, unter anderem für Delikte in Glaubenssachen, wozu auch die Hexerei zählte. Die Überlieferung der Strafakten beginnt 1558 und ist zwischen den 1590er Jahren und um 1650 am umfangreichsten. So ist dort beispielsweise 1640 auch ein Hexenprozess nachgewiesen. Ein Großteil des diesbezüglich relevanten Archivmaterials befindet sich im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden.“

Immerhin hat man in Erarbeitung der Leipziger Stadtgeschichte zur 1.000-jährigen Ersterwähnung auch das Thema Hexenprozesse zumindest gestreift: „In den Bänden 1 und 2 der Geschichte der Stadt Leipzig gibt es wie der Antrag feststellt kein spezielles Kapitel zur Hexenverfolgung. Ausführungen zu den Gerichten und deren Aufgaben sind aber in beiden Bänden, im Band 2 auch mit Beispielfällen, enthalten. Auf S. 175 werden dazu auch Hexenprozesse behandelt.“

Aber was kann man jetzt tun, um das Thema öffentlich zu würdigen?

„Die Antragstellenden fordern den Oberbürgermeister auf, als gesetzlichen Vertreter der Stadt Leipzig, die Opfer der Hexenverfolgung symbolisch zu rehabilitieren. Die Stadt Leipzig besteht als Rechtssubjekt nach der Sächsischen Gemeindeverordnung erst seit 1990. Die Stadt kann aus juristischer Sicht Opfer vorangegangener Justizsysteme nicht rehabilitieren. Auch ergibt es eine falsche Darstellung, wenn die Stadt Personen rehabilitiert, deren Verurteilung sie gar nicht zu verantworten hat, siehe Begründungstext. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine Alternative vor.

Als Ort des Gedenkens für die Opfer der Hexenverfolgung in der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum eignet sich das Gebäude des Alten Rathauses oder dessen Umfeld dafür, als historischen Sitz des sogenannten ‚Leipziger Schöppenstuhls‘, eines Stadtgerichts, welches – neben anderen Gerichten – Urteile auch zu Hexenprozessen sprach.

Als Form der Erinnerung wird eine künstlerisch gestaltete Gedenktafel in Auftrag gegeben. Die Umsetzung wird durch das Kulturamt realisiert. Die Tafel wird mittelfristig in das Haus- und Gedenktafelprogramm aufgenommen. Die Finanzierung erfolgt auf Spendenbasis.

Mit der feierlichen Enthüllung einer Gedenktafel durch den Oberbürgermeister wird an die Opfer der Hexenverfolgung erinnert und die Stadtgesellschaft dafür sensibilisiert, dass auch in der Gegenwart Feindseligkeiten und Vorurteile Menschen/Menschengruppen gegenüber zu gesellschaftlicher Ächtung und Ausgrenzung und im Extremfall sogar zu Gewalt und Verfolgung führen können.“

Leipzig soll endlich auch ein öffentliches Gedenken an die Hexenverfolgung in der Stadt schaffen

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