Wir leben in seltsamen Zeiten. Und vielleicht haben jene Kritiker recht, die darauf hinweisen, dass wir bei all der Eskalation mittlerweile verlernt haben miteinander zu diskutieren. Selbst in die Politik hat so ein „Weg mit ihnen“-Gestus Einzug gehalten. Und auch die CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat ist nicht frei davon und findet den Einspruch gegen die BDS-Resolution des Bundestages „inakzeptabel“. Werden wir jetzt alle zu Oberlehrern?

„Mitzeichnung der Leipziger DOK-Filmwochen GmbH sorgt für Empörung“, meint Leipzigs CDU-Fraktion und verweist darauf, dass zu „den Unterzeichnern des Protestaufrufs gegen die BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen)-Resolution des Deutschen Bundestages (…) auch der Intendant der DOK-Filmwochen GmbH, die in Leipzig jährlich das gleichnamige Filmfestival ausrichtet“ gehöre. „In der CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat sorgt das für Empörung.“

Man ist also erst einmal nur in der Fraktion empört. Über einen Protestaufruf, der gar keiner ist. Wirklich nicht. Sondern das gemeinsame Statement der Leiter mehrerer angesehener Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen, den Antisemitismusvorwurf nicht pauschal als Mittel zu benutzen, um eine wichtige Diskussion unmöglich zu machen. Sie nennen es Plädoyer.

Und wie viele Personen mit Rang und Namen für diesen Aufruf zu einer echten Diskussionskultur stehen, kann man auch im zugehörigen Wikipedia-Eintrag zur „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ lesen. Neben Christoph Terhechte, dem künstlerischen Leiter des Leipziger Dok-Film-Festivals, findet man unter anderem auch die Leiterin des Völkerkundemuseums Léontine Meijer-van Mensch oder den Intendanten des Staatsschauspiels Dresden, Joachim Klement.

Und dass sie die Boykottaufrufe der BDS-Bewegung ganz und gar nicht unterstützen, kann man in ihrem Plädoyer (hier veröffentlicht auf der Seite des Humboldtforums) direkt nachlesen.

Worum es ihnen im Kern geht, steht in diesem Absatz: „Vor diesem Hintergrund bereitet uns auch die Anwendung der BDS-Resolution des Bundestages große Sorge. Da wir den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch für grundlegend halten, lehnen wir den Boykott Israels durch den BDS ab. Gleichzeitig halten wir auch die Logik des Boykotts, die die BDS-Resolution des Bundestages ausgelöst hat, für gefährlich. Unter Berufung auf diese Resolution werden durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt.“

Verabschiedet hat der Bundestag die von CDU, CSU, SPD, FDP und Teilen der Grünen eingebrachte Resolution gehen die BDS-Bewegung übrigens am 17. Mai 2019.

Den Bundestags-Antrag selbst kann man hier nachlesen.

Darin heißt es unter anderem: „Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch. Die Aufrufe der Kampagne zum Boykott israelischer Künstlerinnen und Künstler sowie Aufkleber auf israelischen Handelsgütern, die vom Kauf abhalten sollen, erinnern zudem an die schrecklichste Phase der deutschen Geschichte. ,Don’t Buy‘-Aufkleber der BDS-Bewegung auf israelischen Produkten wecken unweigerlich Assoziationen zu der NS-Parole ,Kauft nicht bei Juden!‘ und entsprechenden Schmierereien an Fassaden und Schaufenster.“

„Jede Relativierung der sogenannten BDS-Kampagne ist auf das Schärfste zu verurteilen“, meint nun der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Michael Weickert. „Unter dem Mantel der Kunstfreiheit für den menschenverachtenden Kampf gegen Israel, die einzige Demokratie im Nahen Osten, zu werben und damit bewusst und provokant Nähe zu Hetzkampagnen aus der Zeit des Nationalsozialismus herzustellen, ist schändlich und in keiner Weise gerechtfertigt. Wer seine Unterschrift unter solch ein Dokument leistet, schadet dem Ansehen Leipzigs und steht in keiner Weise für die Werte unserer Stadt.“

Der Hintergrund aus Sicht der Leipziger CDU-Fraktion

„Seit Jahren ruft die ,Boycott, Divestment and Sanctions‘- Bewegung (abgekürzt BDS) auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel – gegen israelische Waren, Dienstleistungen, Sportler und Sportlerinnen, Künstler und Künstlerinnen etc. – auf. Der umfassende Boykottaufruf hat seine historischen Wurzeln im Antisemitismus des späten 19. und der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie in der darauf beruhenden grundsätzlichen Ablehnung der Errichtung eines israelischen Staates im ehemals britischen Mandatsgebiet Palästina.

Auch heute noch sind die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung antisemitisch geprägt: Die Existenzberechtigung des Staates Israel wird geleugnet, israelische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen jüdischen Glaubens pauschal gebrandmarkt. Hiergegen richtet sich die mit breiter Mehrheit aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen am 17. Mai 2019 gefasste Bundestagsresolution ,Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen‘, mit dem die Boykottbewegung BDS als antisemitisch verurteilt und ihre finanzielle Förderung durch Bundesmittel verboten wird.

In der vergangenen Woche wurde unter der Bezeichnung ,Initiative GG 5.3 Weltoffenheit‘ ein Protest-Aufruf gegen die BDS-Resolution des Bundestages von Leitern staatlich finanzierter Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen bekannt. Die Unterzeichner dieses Aufrufes warnen vor einer vermeintlichen Einschränkung der in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützten Kunst- und Wissenschaftsfreiheit durch die Resolution des Bundestages. Es wird eine vermeintlich missbräuchliche Verwendung des Antisemitismus-Begriffs sowie die Zensur kritischer Positionen gerügt.“

Wo ist der wirkliche Konflikt zu suchen?

Dass man die BDS-Bewegung kritisch sehen kann – keine Frage. Was Wikipedia dazu schreibt, kann man hier nachlesen.

Aber es ist eben – anders als auch Michael Weickert suggeriert – keine Angelegenheit, in der es nur um die deutsche Perspektive geht. Sondern um einen Konflikt, der nun seit über 70 Jahren schwelt und der sich eben auch um die ausstehende staatliche Souveränität der Palästinenser dreht.

Denn wohl zu Recht befürchten die Unterschreiber des Plädoyers, dass diese Diskussion nun wieder aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden soll. „Weltoffenheit, wie wir sie verstehen, setzt eine politische Ästhetik der Differenz voraus, die Anderssein als demokratische Qualität versteht und Kunst und Bildung als Räume, in denen es darum geht, Ambivalenzen zu ertragen und abweichende Positionen zuzulassen. Dazu gehört es auch, einer Vielstimmigkeit Freiräume zu garantieren, die die eigene privilegierte Position als implizite Norm kritisch zur Disposition stellt“, schreiben sie in ihrem Plädoyer.

Und kurz davor: „Es ist unproduktiv und für eine demokratische Öffentlichkeit abträglich, wenn wichtige lokale und internationale Stimmen aus dem kritischen Dialog ausgegrenzt werden sollen, wie im Falle der Debatte um Achille Mbembe zu beobachten war. Die historische Verantwortung Deutschlands darf nicht dazu führen, andere historische Erfahrungen von Gewalt und Unterdrückung moralisch oder politisch pauschal zu delegitimieren.“

Der Bundestagsantrag ging aber ziemlich weit, indem er auch forderte, „keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen“. Da wird der Raum sehr weit ausgedehnt, in dem nun allein der Verdacht genügt, jemand könnte der BDS-Bewegung nahestehen, und schon darf er oder sie nicht mehr eingeladen werden.

Während der Bundestag gleichzeitig beschlossen hat: „Wir halten an der Zweistaatenlösung fest, wie sie der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in zahlreichen Resolutionen bekräftigt hat: einen jüdischen demokratischen Staat Israel und einen unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen palästinensischen Staat.“

Diesen palästinensischen Staat aber gibt es bis heute nicht – was ja der Hauptgrund dafür war, dass palästinensische Organisationen 2005 die radikalisierte BDS-Bewegung gegründet haben, die ausgerechnet zum Lieblingsmittel westlicher Regierungen greift, mit dem sie unbotmäßige Staaten gefügig zu machen versuchen: Boykott.

Wirtschaftliche Sanktionen dienen immer wieder dazu, die eigenen Interessen gegenüber wirtschaftlich schwächeren Staaten durchzusetzen. Was zu dieser überall sichtbaren Spirale der Aggressionen gerade im Nahen Osten beiträgt.

Der Bundestagsbeschluss ist also selbst nicht ohne innere Widersprüche. Aber Widersprüche räumt man nicht dadurch aus, dass man anderen die Tür vor der Nase zuschlägt.

Und was will die CDU-Fraktion jetzt eigentlich?

Um den Sachverhalt aufzuklären, will die Fraktion eine Anfrage an die Stadtverwaltung richten.

Stadträtin Andrea Niermann, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der DOK Leipzig, fordert sogar eine Klarstellung: „Das internationale DOK-Filmfestival wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es steht für Vielfalt, Toleranz, Internationalität und für das friedliche Zusammenleben der Völker. Der Protestaufruf gegen die BDS-Resolution des Deutschen Bundestages ist mit diesen Werten meiner Meinung nach – auch bei wohlwollender Auslegung des Aufrufs – nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Die Unterzeichnung des Aufrufes durch den Intendanten des DOK Leipzig schadet der traditionsreichen städtischen Einrichtung DOK Leipzig und beschädigt den weltweit hervorragenden Ruf des Filmfestivals. Ich erwarte von Herrn Terhechte daher eine umfassende Erklärung seines Verhaltens. Er wird sowohl im Aufsichtsrat als auch in den städtischen Gremien hierzu Stellung nehmen müssen.“

Das ist dann quasi der Boykottaufruf für die Haltung des Leiters des Dok-Film-Festivals. Mit einer verbalen Verurteilung des Plädoyers, die so gar nicht zu dem passt, was die Leiter von Forschungs- und Kultureinrichtungen da formuliert haben.

Wir leben tatsächlich in einer Zeit, in der mit dem Holzhammer dreingeschlagen wird, wo man Aufrufe zur Fortsetzung eines vielfältigen Dialogs sofort als „Protestaufruf“ missverstehen will. Da klingt die Forderung nach einem „aufzuklärenden Sachverhalt“ nicht wirklich nach der Bereitschaft, sich der Diskussion zu stellen.

Wie schrieb doch der „Tagespiegel“ so eindeutig: „Allerdings sieht Israels rechtsnationalistische Regierung um Benjamin Netanjahu in BDS eine ,existenzielle Bedrohung‘. Ein Gesetz wurde verabschiedet, das es der Regierung erlaubt, BDS-Unterstützern die Einreise zu verweigern. Prominent angewandt wurde es im Sommer 2019 gegen zwei US-Abgeordnete der Demokratischen Partei, Ilhan Omar und Rashida Tlaib. Das Einreiseverbot war auch auf Druck von Donald Trump erlassen worden.“

Da ist man dann mitten in der Boykottpolitik heutiger Regierender. Der Israel-Palästina-Konflikt wird, wie der „Tagesspiegel“ feststellt, also sozusagen als Stellvertreterstreit auf deutscher Bühne ausgetragen. Und die Fronten scheinen genauso eindeutig wir kompromisslos. So entsteht wirklich keine „streitbare und kontroverse Debatte“, wie es im Plädoyer heißt.

Wir haben, wie es aussieht, das Streiten völlig verlernt, seit wir uns so benehmen, wie sturköpfige Präsidenten und Immer-Rechthaber.

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