Es gibt Unternehmen, die genießen alle Liebe und Unterstützung der Behörden. Da kann es gar nicht genug Erleichterungen geben, Zugeständnisse und Unterstützung. Und Genehmigungen gibt es im Eilverfahren. So schnell, dass dabei selbst eine ordentliche Öffentlichkeitsbeteiligung nicht mehr möglich ist. Das war am 14. Januar auch Thema im Schkeuditzer Stadtrat, als die neuesten Baupläne von DHL am Flughafen zur Anhörung kamen.

Sehr zur Verblüffung von Stadträten und Anrainern. Immerhin plant DHL, seine Frachtkapazität am Flughafen Leipzig/Halle um 50 Prozent zu erweitern. Die für dieses Vorhaben vorgesehenen Investitionen sollen sich auf immerhin 150 Millionen Euro belaufen. Der Antrag zu der dafür erforderlichen 10. Änderung zum Planfeststellungsbeschluss “Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld” wurde vom Flughafen selbst erst am 14. Januar gestellt.

“Umgehend, also innerhalb weniger Tage, leitete die Landesdirektion Sachsen das sogenannte Anhörungsverfahren ein, und bereits am 13. Februar 2014, also gerade mal 4 Wochen nach Einreichung des besagten Antrages auf 10. Änderung, soll der Stadtrat von Schkeuditz über den Planfeststellungsbeschluss entscheiden”, kommentierte der Leipziger Stadtrat Bert Sander (Wählervereinigung Leipzig, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) diesen Parforce-Ritt. “Bis zum 25. Februar 2014 wird der Stadt Schkeuditz und dem Landratsamt Nordsachsen noch Zeit für ihre finalen Stellungnahmen gewährt. Es scheint geradezu so, als übertrage sich die hohe Geschwindigkeit der Fluggeräte nunmehr auch auf die Planungsprozesse – Hut ab, Chapeau!”

Aber so ganz bewundernswert findet er den Ämtergalopp nicht. “Knapp 6 Wochen nach Eingang des Antrages für Erarbeitung, Prüfung und Stellungnahme – geradezu Überschallgeschwindigkeit. Bislang allerdings ohne den dazugehörigen Überschallknall, wohl auch deswegen, weil mit dem Landrat von Nordsachsen, Michael Czupalla, und dem Bürgermeister von Schkeuditz, Jörg Enke, sich politische Entscheidungsträger vor Ort befinden, die diese zweifelhafte Praxis dulden und befördern. Es fragt sich allerdings, ob und wie sich die Stadt Leipzig zur 10. Änderung positioniert. Einfach ‘durchwinken’ sollte sie den Antrag jedenfalls nicht.”

Leipzig hat zwar kein Einspruchsrecht, denn der Flughafen Leipzig/Halle befindet sich auf Schkeuditzer Flur und im Hoheitsbereich des Landkreises Nordsachsen – was einige Wege für die Flughafenbetreiber “reibungsloser” macht. Aber die Folgen werden auch für viele Leipziger wieder zu spüren sein. Denn wenn DHL 50 Prozent mehr Fracht transportiert, heißt das zwangsläufig, dass es – nachts – auch mehr Frachtlärm gibt. Vielleicht nicht durch mehr Flüge. Aber dafür durch größere Frachtflieger.

Der Leipziger Lärmschutzaktivist Lutz Weickert hat dazu bei der zuständigen Landesdirektion Leipzig nachgefragt, welche Auswirkungen die Kapazitätserweiterung bei DHL nun haben wird und ob diese Kapazitätserweiterung nicht zwingend auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung brauche.

Aber aus Sicht der Landesdirektion ist das nicht notwendig.

Zwar ist Gegenstand des Antrags der Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf planungsrechtliche Zulassung der 10. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 “1. die Erweiterung der mit hochbaulichen Anlagen auf der Funktionsfläche Ramp 3 maximal zulässigen überbaubaren Fläche von 90.000 m² auf 110.000 m² (die maximal zulässige Bauhöhe, die maximal zulässige Baumasse und die Größe sowie die Lage der Funktionsfläche Ramp 3 bleiben dabei unverändert) und 2. die Neuabgrenzung der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) von der Verkehrsfläche Schienenverkehr im Bereich des bereits vorhandenen und planungsrechtlich zugelassenen Kreisverkehrsplatzes im Zuge der Zufahrtsstraße zum Tanklager und zur Veterinärgrenzkontrollstelle.”

Aber da man auf dem alten Plangelände bleibe, sei eine (neuerliche) Öffentlichkeitsbeteiligung nicht nötig.

“Beteiligte am Planänderungsverfahren sind die Stadt Schkeuditz und das Landratsamt Landkreis Nordsachsen als Träger öffentlicher Belange”, betonte die Landesdirektion und machte einmal mehr deutlich, wer eigentlich überhaupt gefragt wird, wenn am Flughafen gebaut und ausgebaut wird. “Die Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG hat ergeben, dass das Änderungsvorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Daher scheidet für dieses Änderungsvorhaben eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 9 UVPG aus.”
Aber dann bekommt es Weickert ganz lakonisch: “Darüber hinaus ist eine öffentliche Auslegung der Planänderungsunterlagen nicht erforderlich, weil die o. g. Änderungen weder mit der unmittelbaren Inanspruchnahme bisher unbeplant gebliebener Flächen verbunden sind noch mittelbare Wirkungen (z. B. durch Lärm, Luftschadstoffe) auslösen.”

Heißt ja wohl, man hat einfach mal festgelegt: Es gibt keinen zusätzlichen Lärm und keine zusätzliche Luftbelastung.

“Da mit den beantragten o. g. Änderungen auch keine Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild verbunden sind, besteht auch kein Mitwirkungsrecht nach § 63 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die anerkannten Naturschutzvereinigungen”, dekretiert der zuständige Sachbearbeiter in der Landesdirektion kurzerhand. Ein Satz, der den Umweltverbänden im Raum Leipzig aus diversen Projekten, in denen Neubaumaßnahmen einfach umdeklariert wurden, bekannt sein dürfte. Ein Türchen lässt die Landesdirektion in diesem Fall noch offen: “Gleichwohl haben Sie bzw. die anerkannten Naturschutzvereinigungen die Möglichkeit, die vorgelegten Unterlagen für die beantragte 10. Änderung nach den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes bei uns einzusehen. Wenn Sie hieran interessiert sind, bitten wir Sie, telefonisch mit uns einen Termin zur Einsichtnahme in die Unterlagen zu vereinbaren.”

Weickert hat seine begründeten Zweifel, ob so ein Bau tatsächlich ohne regelrechtes Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden dürfe.

“So wurde unter anderem in der Anhörung am 14. Januar von einigen Stadträten vorgetragen, dass durch die Verlängerung der der B6 zugewandten Gebäudefront der neu zu bauenden DHL-Halle ein Schallreflektor von doppelter Größe als bisher für den Eisenbahn- und den Straßenlärm auf der Bundesstraße B6 entsteht, der die Stadt Schkeuditz und insbesondere Papitz unmittelbar betrifft”, schreibt er nun in seiner Stellungnahme an die so entscheidungsfreudige Landesdirektion. “Hier ist mit einer weiteren Lärmverstärkung für die Bewohner der Stadt Schkeuditz, aber auch angrenzender Ortsteile in Leipzig zu rechnen. DHL hat sich dagegen nur auf die Lärmminderung von, besonders nächtlichem, Vorfeldlärm durch die Dämmwirkung der neuen Gebäude kapriziert. Laut DHL wurden bezüglich der Schallreflektion keinerlei Untersuchungen durchgeführt. Hier liegt ganz klar eine ‘mittelbare Wirkung durch Lärm’ vor, die ganz klar von öffentlichem Interesse ist. Es wird definitiv mehr Bahnlärm in Schkeuditz geben. Die Frage ist nur: wieviel?”

Und wie kommt die zusätzliche Fracht in die Luft? Das wollten auch die Schkeuditzer Stadträte gern wissen. Und Weickert erzählt es der Landesdirektion: “Weiterhin führte DHL während der Präsentation an, auch nach der Erweiterung der Frachtabfertigungshallen (Sortieranlagen) keine höhere Anzahl an Flugbewegungen zu planen. Die Frage eines Stadtrates, wozu denn ohne ein Mehr an Flügen die Kapazitätserweiterung der Sortieranlage nötig sei, beantwortete einer der Vortragenden: ‘Wir werden kleinere Flugzeuge gegen größere austauschen, die eine höhere Ladekapazität von 4 bis 12 Tonnen haben.'”

Für Weickert der logische Schluss: “Diese größeren Maschinen müssen zwangsläufig mit höheren Triebwerksleistungen arbeiten als kleinere Flugzeuge. Auch wenn diese größeren Maschinen moderner sein sollten und sogar leiser, etwa bei Überflügen über bewohnte Gebiete, so wird sich der Vorfeldlärm dennoch erhöhen, denn ein leistungsfähigeres Triebwerk gepaart mit einem schwerer beladenen Flugzeug emittiert beim Rollverkehr am Boden deutlich mehr Lärm als ein kleineres und leichteres Fluggerät. Auf dem Vorfeld ist also erst einmal mit einem Lärmanstieg zu rechnen. Wie sich dieser auf die Areale der Stadt Schkeuditz auswirkt, das muss meiner Meinung nach für einen qualifizierten Planfeststellungsbeschluss ermittelt werden.”

Was er befürchtet, ist die Fortsetzung der alten Politik, die vor zehn Jahren zur Genehmigung der Startbahn Süd geführt hat, ohne dass auch nur die Sache mit den Flugrouten wirklich geklärt war. Und so empfiehlt Weickert der Genehmigungsbehörde: “Vielleicht sollte sich die Landesdirektion doch etwas mehr Zeit für diese 10. Änderung und eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung nehmen, es sei denn die LDS garantiert, dass es in der Folge der geplanten Kapazitätserweiterung zu keinem Anstieg der Starts und Landungen und einer späteren Vorfelderweiterung kommt. – Sonst haben wir die gleiche rechtliche Situation wie zur Flugroutenannahme von 2004, wo die Planfeststellungsbehörde gesagt hat ‘Leipzig wird umflogen’.”

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar