Kreisgebietsreform

Die Landkreisstruktur nach der Kreisreform von 2008. Grafik: Freistaat Sachsen
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Freie Wähler: Großkreise mit 200.000 Einwohnern machen bürgernahes Arbeiten fast unmöglich

Es war nicht das erste Mal, dass die einstige Landrätin und heutige Ministerin Petra Köpping (SPD) die Kreisstrukturreform von 2008 kritisierte. Denn was ihr auch bei ihren Reisen durchs Land als Unverständnis, Gefühl des Abgehängtseins und des Nichtmehrgehörtwerdens begegnete, hat auch mit dieser technokratischen Kreisreform zu tun. Sachsens Freie Wähler fühlen sich durch Petra Köppings mehrfach geäußerte Kritik an der Kreisgebietsreform von 2008 bestätigt.

Petra Köpping (Sächsische Staatsministerin für Soziales) Foto: Michael Freitag
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SPD-Papier macht ein paar Vorschläge, um ein paar Fehler der Kreisreform von 2008 zu reparieren

Da ist etwas mächtig schiefgelaufen in Sachsen. Etwas, das vielen Sachsen das Gefühl gibt, dass sie keinen Einfluss mehr auf das haben, was im Freistaat geschieht. Das hat mit Strukturen zu tun, Strukturen von Teilhabe, Selbstverwaltung und der zunehmenden Entfernung von Staat und Politik. Und besonders heftig hat die letzte Kreisreform 2008 zugeschlagen. Jetzt macht sich wenigstens die SPD Gedanken darüber, was man vielleicht wieder reparieren kann.

Blick ins Land. Foto: Marko Hofmann
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Zehn Jahre Kreisgebietsreform in Sachsen

Es war eine wunde Stelle, die die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping (SPD), am 1. August erwischte, als sie in der „Freien Presse“ die Kreisgebietsreform von 2008 negativ bewertete. Dass es eine ganz wunde Stelle ist, zeigte die prompte Reaktion des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag, Frank Kupfer: „Die pauschale Kritik von Petra Köpping ist unberechtigt! Es gehört nicht zur Aufgabe einer sächsischen Ministerin, ständig Land und Leute schlechtzureden.“

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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