Mantrailing-Hunde im Polizeieinsatz sind nicht einfach nur Spürhunde. Sie besitzen die besondere Fähigkeit, bestimmte Geruchsspuren noch nach Monaten zu erkennen und zu verfolgen. Doch was bringt diese Tiere auf die Spur? Ist es die DNA oder die Atemluft des möglichen Täters? Sind es dessen Hautschuppen oder Hautbakterien?

Mit diesen Fragen befasst sich seit wenigen Wochen ein Forscherteam des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig, das das Phänomen “Mantrailing” (engl: man = Mensch, trail = Spur) in enger Zusammenarbeit mit der sächsischen Polizei erstmals wissenschaftlich untersucht. Federführend dabei ist Dr. Carsten Hädrich, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin.

“Wir haben verschiedene Versuchsreihen mit Mantrailing-Hunden ausgearbeitet, um herauszufinden, woraus die Geruchsspur eigentlich besteht, wie sie vom Menschen produziert und abgegeben wird und wie lange sie haltbar ist”, sagt er. Geplant sei unter anderem, Versuchspersonen in einen Ganzkörperschutzanzug zu stecken und in einem Testgelände laufen zu lassen.

“Dann schauen wir, ob der Hund die Spur aufnehmen kann”, erklärt der Mediziner. In einem anderen Test werde der Proband mit einem Atemgerät ausgerüstet, damit seine Atemluft nicht nach außen dringt und um zu testen, ob der Hund dennoch die Fährte findet. Ein ähnlicher Versuch sei mit der DNA der Testperson geplant, die im Labor vervielfältigt und dem Mantrailing-Hund zum Riechen vorgehalten wird. Anschließend wollen Hädrich und sein Team die betreffende Person im Freien spazieren lassen und sehen, ob der Hund dessen Spur findet.

Mantrailing beruht auf der Erkenntnis, dass jeder Mensch ein einmaliges Geruchsbild für den Hund darstellt. Dieses Geruchsbild kann von speziell ausgebildeten Hunden auch nach Monaten noch erkannt und verfolgt werden”, berichtet Dr. Hädrich. Deshalb sei der Einsatz dieser speziell ausgebildeten Tiere sowohl für die Abwehr von Gefahren für den Menschen als auch für die Vermisstensuche und für die Suche nach Straftätern sowie die Tatrekonstruktion prädestiniert.In den USA und der Schweiz sind der Einsatz von “Mantrailingteams” seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil der polizeilichen Einsatzbewältigung und ein alltägliches Einsatzmittel geworden. In Deutschland wurde das Thema “Mantrailing” von den Polizeien einiger Bundesländer aufgegriffen und in Form von Projekten in die Praxis umgesetzt – auch in Sachsen. Ermittlungsergebnisse auf dieser Grundlage werden nach den Worten Hädrichs vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Viele Anwälte und Richter verlangten jedoch eine wissenschaftliche Untermauerung dieser Methode. “Diesen wissenschaftlichen Hintergrund wollen wir jetzt liefern”, beschreibt er das Ziel des etwa einjährigen Forschungsprojekts.

Einen Einblick in die Arbeit der “Mantrailer” gibt die öffentliche Fortbildungsveranstaltung “Mantrailing – Möglichkeiten und Grenzen im Polizeieinsatz”, die am Donnerstag, 3. April, von 15:00 bis 16:00 Uhr im Hörsaal des Instituts für Rechtsmedizin (Johannisallee 28) in Leipzig stattfindet. Sie ist öffentlich, richtet sich jedoch vor allem an Polizisten und Juristen. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte Teilnehmer werden gebeten, sich telefonisch oder per E-Mail bei Dr. Hädrich anmelden.

Quelle: Universitätsklinik Leipzig

www.uni-leipzig.de

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