Es war am 17. April oder doch am 18. April 2011? So genau konnte es dann doch keiner mehr sagen. Sicher schien vor der Verhandlung jedoch, dass drei Freunde in Streit geraten sein sollen. Der Grund für die Auseinandersetzungen wären zirka 30 Gramm der Droge Crystal und 5.000 Euro gewesen. Deshalb hätten zwei junge Männer den dritten in seiner Wohnung bedroht, einen Schrank vor die Tür geschoben und dann zwei Fernseher und sein Netbook im Gesamtwert von 1.700 Euro mitgenommen haben.

Im Anschluss an diese Tat sollen die mutmaßlichen Täter die erbeutete Technik für gerade einmal 300 Euro verschleudert haben. Zur Anzeige kam der schwere Raub auf Drängen der Mutter des Geschädigten jedoch erst drei Monate später. Der Geschädigte selbst sagte daraufhin insgesamt vier Mal dazu aus und erzählte immer eine andere Geschichte. Anfangs hieß es noch, seine Kumpels hätten ihn mit einer Schreckschusspistole, einem Elektroschocker sowie einem Schraubenzieher bedroht. Zur Verhandlung am Mittwoch, den 10. April vor dem Landgericht Leipzig war davon nicht mehr die Rede.

“Der Geschädigte ist Crystal-abhängig und seine Aussagen machen ihn zu einem unzuverlässigen Zeugen”, räumte der Staatsanwalt ein. Und kein anderer Zeuge konnte Näheres zum Geschehen sagen, ob es sich am Nachmittag oder Abend zugetragen haben soll. Eine junge Frau erzählte, sie sei in der Wohnung gewesen, konnte aber nicht einmal mehr schildern, wer sich alles dort befand. Dann kicherte sie los, im Zeugenstand und in Gegenwart von zwei Richtern, drei Schöffen, Staatsanwaltschaft und zwei Verteidigern. Vermutlich stand sie selbst unter Drogen, denn es handelt sich hier um eine Freundesgruppe, die offensichtlich allesamt mit der gefährlichen Droge Crystal einschlägige Erfahrungen zu haben scheinen.

“Hier wurde durchweg nur wirres Zeug erzählt”, sagte Anwalt Matthias Engel in seinem Plädoyer. “Ich bin bestürzt, was diese Droge aus den jungen Leuten macht.” Verteidiger und Staatsanwalt plädierten auf Freispruch und das Gericht teilte diese Einschätzung. Richter Berthold Pfuhl sprach die jungen Männer frei: “Es ist nicht herauszubringen, was geschah, deshalb gilt im Zweifel für die Angeklagten zu entscheiden.”

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