Das gewaltige Loch in der Kita-Bedarfsplanung 2013 will die Stadt ja bekanntlich auf vielerlei Weise lösen. Einige lang geplante Neubauprojekte sollen endlich fertiggestellt werden, mehr Tageseltern sollen zum Einsatz kommen - und eine ganze Reihe Modul-Kindertagesstätten soll flott aus dem Boden gestampft werden. Wird das dann billiger, wollten die Grünen wissen. Unter anderem.

Am 9. Januar reichten sie ihre Fragen dazu ein, hofften auch darauf, dass es dazu schon zur Ratsversammlung am 23. Januar Antworten geben würde. Aber die Fraktionen hatten diesmal so viele Fragen gestellt, dass die Verwaltung sich ausbat, sie alle schriftlich beantworten zu dürfen. Die Fragen der Grünen zu dem Modul-Kindereinrichtungen wurden vom Sozialdezernat am 30. Januar beantwortet.

Hier die Fragen und die Antworten:

1. Wodurch unterscheidet sich der gewählte Modulbau von einem Systembau/Containerbau?

Gebäude in Modulbauweise können sowohl als Systembauten als auch als Containerbauten errichtet werden. Bei Systembauten werden Fertigteile verbaut, Containerbauten bestehen aus vorgefertigten Raummodulen. Sowohl mit Systembauten, als auch beim Containerbau soll die Bauzeit wesentlich verkürzt werden. Wo welche Bauweise zum Einsatz kommt, wird durch Einzelfallprüfungen entschieden.

2. Mit welchen Gesamtherstellungskosten je Kitaplatz rechnet die Verwaltung bei einer durchschnittlichen Leipziger KiTa-Größe? (Kostengruppen 200 bis 800)

Nach ersten Recherchen werden keine wesentlichen Einsparungen gegenüber einer herkömmlichen Massivbauweise erwartet. Für Kindertagesstätten mit einer Größe von mehr als 100 Plätzen werden derzeit Kosten von 14.000 Euro pro Kitaplatz für die Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 angenommen. Für die Ausstattung wird von weiteren Kosten in Höhe von 530 bis 630 Euro pro Kitaplatz ausgegangen.

3. Wo werden die Module hergestellt, das heißt: welche Wertschöpfung des Baukörpers wird im Raum Leipzig und im Raum Mitteldeutschland stattfinden?

Leistungen für Kitaneubauten in System- oder Containerbauweise müssen entsprechend den geltenden Vergaberichtlinien und der Verdingungsordnung von Bauleistungen ausgeschrieben werden. Eine Vergabe nach Region ist nicht zulässig.

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