Zur vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Untersuchung "Zwei Jahre Bildungspaket" sagt die familienpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Heike Werner: "Kennzeichen dieses Bildungs- und Teilhabepakets ist, dass der jeweilige Bedarf nicht als Teil der regelmäßigen Geldleistungen gedeckt wird, sondern erstens beantragt werden muss und zweitens in der Regel als Sach- oder Dienstleistung gewährt wird."

Die zuvor recht unbürokratischen Regelungen in den Kommunen wurden durch ein echtes Bürokratiemonster ersetzt. “Folge dieser Grundentscheidung ist, dass die Abwicklung der Leistungen sowohl für die Antragsteller als auch für die Kommunen extrem bürokratisch ist. Der bürokratische Aufwand und das Antragserfordernis führen zu einer völlig unzureichenden Inanspruchnahme der Leistungen”, stellt Heike Werner fest.

In Sachsen wurden deshalb von den 23,8 Millionen Euro bereitgesellten Mitteln lediglich 56 Prozent abgerufen. Die allermeisten betroffenen Familien (84 Prozent) haben jedoch vor allem die Erstattung der Schulmaterialkosten beantragt – was sie auch vor Inkrafttreten des BuT schon konnten. Klassenfahrten und eintägige -ausflüge bekamen 36 bzw. 26 Prozent der Berechtigten bezahlt – auch diese Leistung gab es schon vor dem BuT. 2012 wurden laut Sozialministerium BuT-Leistungen in Höhe von 433 Millionen Euro bewilligt. Die Kosten für den Verwaltungsapparat machten zusätzlich 160 Millionen Euro aus. Abgerufen wurden im Durchschnitt lediglich 60 Prozent der vom Bund für das BuT bereitgestellten Mittel. Ministerin Ursula von der Leyen erklärte, die nicht genutzten Mittel aus dem Jahr 2012 dürften noch verwendet werden und würden nicht verfallen. Jedoch werde es für 2013 eine Anpassung der Zuweisungen an die Bundesländer geben, das heißt maßgeblich werden die tatsächlich eingesetzten Mittel sein.

“Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gescheitert und muss grundlegend neu gestaltet werden”, sagt Werner. “Das menschenwürdige Existenzminimum der Kinder und Jugendlichen ist zu gewährleisten. Statt des Bildungs- und Teilhabepakets ist dringend notwendig, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wo immer sachlich möglich, in den allgemeinen Regelbedarf der Kinder und Jugendlichen einfließen. Diese regelmäßigen Leistungen sind deutlich anzuheben. Perspektivisch bedarf es der Einführung einer bedarfsdeckenden Kindergrundsicherung. Unsere Forderung lautet: Dienst- und Sachleistungen wie Schulverpflegung und Schülerbeförderung sind bei Bedarf allen Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Auch die Lernförderung aller Schülerinnen und Schüler muss selbstverständliche Regelleistung aller Schulen sein, und darf nicht – über das BuT gefördert – ausgegliedert und privatisiert werden.”

Die Auswertung des BMAS findet man hier:
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2013/BuT-Repräsentativbefragung-2013.pdf;jsessionid=54802CD7949491E2329E9D87FDF82783?__blob=publicationFile

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