"Was mir fehlt, ist eine Vision für die Zukunft". So bewertet Jens Frieß, Pflegekoordinator der Volkssolidarität in Sachsen, das seit Jahresbeginn 2013 geltende Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz. "Gute Qualität kostet auch Geld", sagt Frieß im L-IZ-Interview. Die Förderung privater Vorsorge durch den Pflege-Bahr ist für ihn "auch kein großer Wurf".

Was früher eine einfache Gesetzesänderung war, wird heutzutage semantisch mächtig aufgepeppt. Was richtet denn das seit Jahresbeginn geltende “Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz”, das PNG, eigentlich an beziehungsweise neu aus?

Sie haben Recht, es ist manchmal interessant, woher Namen beziehungsweise Bezeichnungen für Gesetze und Verordnungen kommen. Vieles ist leider Polemik. Politik hat oft nicht den Mut, große Würfe zu machen, sondern doktert oft nur mehr herum.

Richtig ist, dass das PNG ein Artikelgesetz ist, das nicht nur Auswirkungen hat auf die Pflegeversicherung, sondern auch auf andere Gesetze.

Was gibt es hier Neues? Neben Regelungen zur Begutachtung, der Förderung neuer Projekte und Selbsthilfegruppen sowie Änderungen bei der Durchführung von Qualitätsprüfungen gibt es Neuerungen auch für den betroffenen Pflegebedürftigen und seine Angehörigen.

Und was ändert sich durch das Gesetz für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige?

Die wichtigsten Änderungen für Pflegebedürftige möchte ich nur kurz anreißen. So hat der Gesetzgeber die umfangreiche Förderung selbstbestimmter ambulanter Wohngemeinschaften neu aufgenommen. Dies bedeutet, dass frei und selbstbestimmtes ambulantes Wohnen älterer pflegebedürftiger Menschen beim Umbau der Wohnung bis zu 10.000 Euro Förderung erhalten können und zusätzlich je Bewohner und Monat noch 200 Euro als Pauschale für kleine Pflegeleistungen, vor allem aber zur organisatorischen Unterstützung der Lebensführung, bereitgestellt werden.

Leistungen des Pflegegeldes und für professionelle Pflegedienstleister, wie es auch die Volkssolidarität ist, werden erhöht. Dies gilt im Besonderen auch für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, beispielsweise bei einer vorliegenden Demenz. Und was vielleicht für den Einzelnen auch nicht uninteressant ist: Seit 2013 bleibt das hälftige Pflegegeld beim Pflegebedürftigen, auch wenn er Leistungen der Kurzzeitpflege – 28 Tage im Jahr – nutzen möchte.

Ebenso besteht die Möglichkeit, nicht nur Leistungskomplexe, sondern auch Stunden beziehungsweise Einzelleistungen zu nutzen. Da aber jeder Einzelfall unterschiedlich ist, empfehle ich jedem, sich bei Frau Mäuslein und Frau Schulze, der Pflegedienstleitung der Volkssolidarität – Sozialstation in der Schenkendorfstraße 17a, Telefon (0341) 3915514, beraten zu lassen.Inwieweit können diese Reformschritte Sie als Pflegepraktiker überzeugen?

Nur noch einmal zum Grundverständnis: Es ist nicht richtig, das “Älter werden” mit Pflegebedürftigkeit gleich zu stellen. Viele ältere Menschen haben zwar ihr “Zipperlein”, benötigen aber keine Hilfen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Ich weiß, welche Ängste ältere Menschen haben, eine Demenz zu bekommen, aber auch hier ist es so, dass der größte Teil diese dramatische Erkrankung nicht bekommen wird.

Was mir fehlt, ist eine Vision für die Zukunft. Ich bin 51 Jahre alt und 1962 geboren. Schon seit 1990 weist das Statistische Bundesamt in Statistiken zur demografischen Altenentwicklung in Deutschland aus, dass meine Altersgruppe die Masse an älteren Menschen in den nächsten Jahrzehnten stellen wird. Hinzu kommen die geburtenschwachen Jahrgänge, die die Arbeit der Pflege und Betreuung später umsetzen müssen.

Was wünschen Sie als Praktiker sich von der Politik?

Als Pflegepraktiker würde ich mir wünschen, dass die Bundes- und Landespolitik unkomplizierte und unbürokratische Hilfen zulässt, ohne immer zu denken, dass Betreiber von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten “Ganoven” sind. Ich kenne sehr viele Einrichtungen und Dienste auch anderer Wohlfahrtsverbände und in privaten Trägerschaften.

Deshalb sage ich: 99,9 Prozent der Träger sind redliche Menschen, die mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das Beste für ihre Betreuten machen wollen. Gute Qualität kostet aber Geld. So lange man in Deutschland eher 75 Euro pro Stunde für eine Reparatur ausgibt, aber nur 15 Euro für die Betreuung eines Menschen, kann etwas nicht stimmen. Ich finde den Sparkurs des Gesetzgebers und der Kassen unerträglich, und dies in einem so reichen Land wie dem unseren.

Auf die Riester-Rente folgt der Pflege-Bahr. Für wen ist diese neue Zusatzversicherung gemacht?Auch kein großer Wurf. Für die Bundesregierung geht es vor allem darum, langfristig volkswirtschaftlich den Pflegebedürftigen stärker einzubinden, vor allem finanziell. Die Versichertenwirtschaft wird es freuen, und sie hat schon passende Verträge parat liegen. Derjenige jedoch, der schon jetzt wenig verdient und ohnehin keine Vorsorge für später, beispielsweise für die Altersrente, treffen kann, ist der Verlierer dieser Situation. Denn er hat auch nicht die Möglichkeit der Vorsorge in diesem Bereich.

Welche Aufgaben sollte der Gesetzgeber nach der Bundestagswahl beim Thema Pflege angehen?

Ich stehe für die Öffnung des Marktes zugunsten der Betroffenen. Ein Beispiel: Viele Menschen wollen eine Heimunterbringung umgehen, wollen alle Formen der Hilfen und Unterstützung, die es vor diesem Schritt gibt, nutzen. So auch “Betreutes Wohnen”.

Ich würde mir wünschen, dass der sächsische Gesetzgeber die Einschränkungen oder die Herstellung von Heimnähe gerade bei Betreutem Wohnen aufhebt und nur feststellt, dass Betreutes Wohnen nicht unter das Heimgesetz fällt – unabhängig von weiteren Einschränkungen.

Ich wünsche mir für die Zukunft einen unkomplizierten Zugang zu pflegerischer Ausbildung. Ich wünsche mir eine grundsätzliche Änderung in Form von Pflegebudgets, bei dem jeder anhand seiner Pflegebedürftigkeit einen Festbetrag erhält. Und der Verbraucher entscheidet dann selbst, ob er zuhause bleibt, ein Betreutes Wohnen nutzt oder in eine Pflegeeinrichtung zieht. Das würde Bürokratiekosten erheblich verringern. Und nicht zuletzt wünsche ich mir eine bessere finanzielle Ausstattung der Einrichtungen und Dienste, denn gute Qualität kostet auch Geld.

Vielen Dank für das Gespräch.

Termin-Tipp: Dienstag, 5. März 2013, 18 Uhr, “Wie weiter mit der Pflege? Pflegepolitik und Pflegepraxis im Zeichen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes”

Podiumsdiskussion mit Marlies Volkmer MdB, Jens Frieß von der Volkssolidarität, Matthias Steindorf vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen sowie Lysann Kasprick vom Pflegenetzwerk GeriNet Leipzig. Veranstalter Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V. und Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Sachsen. Veranstaltungsort: Studio 3 von info-tv Leipzig, Friedrich-List-Platz 1.

www.volkssolidaritaet-leipzig.de

www.fes.de

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