Leipzig ist ein spannender und leistungsstarker Hochschulstandort. Derzeit sind an den Hochschulen der Stadt rund 40.000 Studierende eingeschrieben. Wenn deine Studienbewerbung in Leipzig nicht erfolgreich war, hast du mit einer Studienplatzklage gute Chancen, den gewünschten Studienplatz in der sächsischen Metropole doch noch zu erhalten.

Leipzig als Hochschulstandort

Leipzig ist die größte Metropole im Freistaat Sachsen und die derzeit am Schnellsten wachsende Großstadt in Deutschland. Die Universität Leipzig wurde bereits 1409 gegründet, damit ist sie die zweitälteste, ohne Unterbrechung arbeitende Universität in Leipzig. Hier und an den anderen Leipziger Hochschulen finden Studierende optimale Studienbedingungen vor. Als Studienort ist Leipzig auch wegen seiner hohen Lebensqualität, vielfältigen kulturellen Angeboten sowie günstiger Lebenshaltungskosten attraktiv.

In der sächsischen Metropole haben insgesamt acht Universitäten und Hochschulen ihren Sitz:

– Universität Leipzig
– Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur
– Hochschule für Musik und Theater
– Hochschule für Grafik und Buchkunst
– HHL Graduate School for Management
– Hochschule für Telekommunikation
– Hochschule Macormedia
– FOM Fachhochschule Essen in Leipzig.

Die Zahl der Studierenden in Leipzig ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Im Studienjahr 2015/2016 waren an den Leipziger Hochschulen 37.257 Studierende eingeschrieben, aktuell (2019/2020) sind es 39.099 Studenten. Am größten sind die Universität Leipzig mit rund 26.000 und die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur mit rund 6.000 Studierenden.

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Hochschulen in Leipzig?

Ebenso wie an anderen Hochschulstandorten in Deutschland gilt auch für Leipzig, dass 60 Prozent der Studienplätze über das bundesweite oder ein hochschulinternes Zulassungsverfahren. Keine Hürden für eine erfolgreiche Bewerbung gibt es lediglich in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung – dies betrifft lediglich 40 Prozent aller Studienplätze.

Die Vergabe der Studienplätze für die sogenannten Numerus-Clausus-Fächer erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung im bundesweiten Zulassungsverfahren. Zu den Numerus-Clausus-Studiengängen gehören insbesondere Human- und Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, Pharmazie und Rechtswissenschaften/Jura. Kriterien für die Zulassung in diesen Studienfächern sind der Notendurchschnitt des Abiturs sowie die Zahl der Wartesemester nach einer früheren Ablehnung der Studienbewerbung.

Der Durchschnitt der Abiturnoten von Studierenden in Leipzig liegt derzeit bei 2,0. Im Vergleich der deutschen Hochschulstädte liegen Leipziger Studierende damit zwar auf den vorderen Plätzen – der jährlich neu bestimmte Numerus Clausus fordert allerdings oft eine deutlich bessere Note, damit der Studienstart problemlos möglich ist.

Außerdem haben die Hochschulen das Recht, weitere Studienplätze auf der Basis eines internen Zulassungsverfahrens zu vergeben. Auch hier ist oft der Notendurchschnitt und damit de facto ebenfalls ein Numerus Clausus ausschlaggebend. In bestimmten Fächern arbeiten die Hochschulen bei der Zulassungsentscheidung auch mit Eignungstests.

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Auf welcher Rechtsgrundlage ist eine Studienplatzklage möglich?

Wenn deine Studienbewerbung in Leipzig nicht erfolgreich war, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen: Du akzeptierst die Wartezeit und überbrückst sie mit einer anderen Tätigkeit, du entscheidest dich für einen zulassungsfreien Studiengang – oder du versuchst, die Zulassung zu deinem Traumstudium durch eine Studienplatzklage zu erhalten.

Die Möglichkeit einer Studienplatzklage ist in Deutschland verfassungsrechtlich abgesichert. § 12 des Grundgesetzes garantiert allen Bürgern das Recht auf freie Berufswahl, hierzu gehört auch die freie Wahl des Studienganges. Die Festlegung eines Numerus Clausus führt zu einer Einschränkung dieses Grundrechts. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Numerus Clausus nur dann rechtmäßig, wenn die Hochschulen ihre Ausbildungskapazitäten tatsächlich vollständig nutzen und keine weiteren Studienplätze mehr vorhanden sind.

In der Praxis gibt es hier jedoch sehr häufig Überhänge: In den Numerus-Clausus-Fächern, aber auch in Studiengängen mit einer hochschulinternen Zulassungsbeschränkung planen die Hochschulen oft mit einer sehr geringen Anzahl von Studienplätzen – ihre tatsächlichen Kapazitäten sind dagegen deutlich höher. Bei einer Studienplatzklage stehen sie in der Pflicht, zu beweisen, dass in den betreffenden Fächern tatsächlich keine Studienplätze zur Verfügung stehen.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Wenn du dich für eine Studienplatzklage entschieden hast, um in Leipzig zu studieren, leitet dein Anwalt die folgenden zwei Schritte ein: Bei der Hochschule beantragt er eine sogenannte außerkapazitäre Zulassung, was allerdings nur sehr selten von Erfolg gekrönt ist. Gleichzeitig stellt er beim Verwaltungsgericht der Stadt Leipzig einen Eilantrag auf Überprüfung der Studienkapazitäten. Wenn die Hochschule in der Lage ist, weitere Studierende aufzunehmen, erhalten. In der Regel werden die Studienplatzklagen pro Studienfach durch mehrere Kläger eingereicht. Wenn die Hochschulen in der Lage sind, weitere Studierende aufzunehmen, erhalten alle Kläger den gewünschten Studienplatz. Wenn die Zahl der Studienplätze geringer ist als die Zahl der Kläger, entscheidet das Losverfahren über die Vergabe. Möglicherweise ist die Hochschule auch zu einem außergerichtlichen Vergleich bereit – in diesem Fall erhältst du ohne weitere rechtliche Schritte einen sicheren Studienplatz in Leipzig.

Eine Studienplatzklage in Leipzig ist für alle zulassungsbeschränkten Studienfächer möglich. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage sind der Nachweis der Hochschulreife sowie eine frist- und formgerechte Studienbewerbung. Die Klage muss gegen direkt gegen die Hochschule gerichtet werden. Wenn du dich nicht nur in Leipzig, sondern auch an einem anderen Hochschulstandort beworben und keine Zulassung erhalten hast, sind auch mehrere parallele Klagen möglich.

Welche Erfolgsaussichten habe ich mit einer Studienplatzklage?

Pauschale Aussagen über die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage können weder für Leipzig noch für andere Hochschulstandorte getroffen werden. Bei Studienplatzklagen für ein Bachelorstudium kannst du bei vier bis fünf parallelen Klagen jedoch fast hundertprozentig damit rechnen, dass du den gewünschten Studienplatz in Leipzig schließlich doch ohne Wartezeit erhältst.

Auch das Studienfach spielt für die Erfolgsprognose einer Studienplatzklage eine Rolle: Im Studiengang Humanmedizin liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit zwischen 50 und 70 Prozent, in Psychologie oder Lehramtsstudiengängen dagegen deutlich höher.

Wie viel kostet eine Studienplatzklage?

In die Kosten einer Studienplatzklage fließen die Kosten für den eigenen Anwalt und den Anwalt der Gegenseite sowie die Gerichtsgebühren ein – zu tragen sind sie grundsätzlich von der Partei, die den Prozess verloren hat. Allerdings legen die Gerichte die Gebühren für ihre Tätigkeit auch bei einer erfolgreichen Studienplatzklage häufig auf die Kläger um. Bei einer Studienplatzklage, die sich nur auf einen Studienplatz in Leipzig bezieht, musst du mit Kosten ab 1.000 Euro rechnen. Bei mehreren parallelen Klagen oder Verfahren über mehrere Instanzen können sie mit Beträgen zwischen 6.000 und 10.000 Euro deutlich höher liegen.

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