Bald ist es soweit. Nach Jahren der Verspätung soll nun die elektronische Gesundheitskarte ab dem 1. Januar 2014 die alte Krankenversicherungskarte ersetzen, weist die Verbraucherzentrale all jene auf den Jahreswechsel hin, die bislang noch mit alter Krankenversicherungskarte unterwegs waren. Die auffälligste Neuerung ist, dass die Karte das Foto des Versicherten enthält.

Gerade um dieses Foto gab es große Meinungsverschiedenheiten. Jeder Versicherungsnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, der Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen gelten nur für Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, weil sie beispielsweise bettlägerig sind und sich in einem Pflegeheim befinden.

“Kein Versicherter muss nun Angst haben, dass er beim Arzt nicht behandelt wird, weil er noch keine elektronische Gesundheitskarte besitzt”, informiert Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Selbst wenn die alte Karte nicht akzeptiert wird, kann jeder Versicherte innerhalb von zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis bei seinem Arzt nachreichen. Klappt das nicht, kann danach aber der Arzt seine Leistung privat in Rechnung stellen. Sollte das passieren, bekommt der Versicherte trotzdem sein Geld zurück, wenn er bis zum Quartalsende die Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse belegen kann.

Gegenwärtig sind nur die bisherigen Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert, das heißt: Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus. Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt.”Weitere Neuerungen auf der Karte werden wohl noch einige Jahre auf sich warten lassen”, vermutet Schmidt. Geplant ist, dass weitere Angaben der Versicherten auf der Karte gespeichert werden, so zum Beispiel Notfalldaten, das elektronische Rezept, gegebenenfalls eine Organspendeerklärung oder die elektronische Patientenakte. Bis auf das elektronische Rezept sollen diese Daten wie auch Informationen zu chronischen Krankheiten oder Röntgenbilder nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Versicherten gespeichert werden.

“Der Datenschutz ist bei allen Angaben auf der elektronischen Gesundheitskarte von größtmöglicher Bedeutung, denn es geht um sehr sensible Daten, die keinesfalls in falsche Hände geraten dürfen”, warnt Schmidt. Der höchste Sicherheitsstandard muss damit eingehalten werden.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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