Das Insektensterben, das wir weltweit erleben, hat viele Ursachen. Auch die immense Flutung der modernen Städte und Straßen mit Unmengen von Licht gehört dazu. Selbst Menschen kommen aus dem Rhythmus, wenn es in ihrer Stadt nie dunkel wird. Lichtverschmutzung nennt man das Phänomen. Und selbst private Hausbesitzer rüsten ihre Häuser mit blendenden LED-Lampen auf. Leipzig braucht eine Lichtsatzung! Nö, sagt die Stadt zu einem Antrag von Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten).

Aus mehreren Gründen. Zum einen meint das zuständige Planungsdezernat, dass das „Anliegen im Verwaltungshandeln jedoch bereits weitestgehend Berücksichtigung findet.“

Und zum anderen seien der Stadt die Hände gebunden. Sie darf Hausbesitzern nicht vorschreiben, wie viel Licht sie nachts ausstrahlen lassen dürfen.

Man merkt schon: Die Gesetzgebung hinkt der Wirklichkeit schon wieder um Jahre hinterher.

Denn wirklich ablehnend steht Leipzigs Verwaltung dem Anliegen ja nicht gegenüber: „Das Anliegen des Antrages, Reduzierung unnötiger Lichtemissionen, wird geteilt. Der Erlass einer Satzung zur Regelung der im Antrag aufgeführten Tatbestände ist jedoch rechtlich nicht möglich …“

Aber warum darf Leipzig keine Lichtsatzung auflegen?

„Eine Satzung enthält allgemeinverbindliche Regelungen, die danach auch zwangsweise durchgesetzt werden können“, erklärt die Verwaltung das Problem. „Nach dem Grundsatz des Vorrangs und Vorbehaltes des Gesetzes dürfen jedoch Regelungen im Rahmen der hoheitlichen Eingriffsverwaltung nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage erfolgen. Eine allgemeine gesetzliche Grundlage für die Regelung von Licht gibt es nicht.“

Wenn es um die Ästhetik zum Beispiel einer mittelalterlichen Stadt geht, könnte man im Sinne der Bauordnung regulieren. Aber eben nicht bei ganz normalen Lichtorgien von Privatleuten.

Regeln gebe es nur für gewerbliche Anlagen, welche Licht emittieren, da biete „das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bereits ausreichend Möglichkeiten, um erhebliche Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen zu vermeiden bzw. die Auswirkungen zu minimieren.“

Wenn es also um Werbeaufsteller, Straßenbeleuchtung oder zum Beispiel die Beleuchtung von Gewerbehöfen geht, kann die Stadt auf die Einhaltung der Immissionsschutz-Regeln achten.

Aber ausgerechnet bei Privatleuten greift das Gesetz nicht: „Für Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und die nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, gilt die Verpflichtung des § 22 Satzes 1 jedoch nur, soweit sie auf die Verhinderung oder Beschränkung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder von Funkanlagen ausgehende nichtionisierende Strahlen gerichtet ist. Beleuchtungsanlagen auf Privatgrundstücken fallen somit nicht unter die Bestimmungen des BimSchG. Hierfür wäre eine rechtliche Grundlage, z. B. in der Form eines Landes-Immissionsschutzgesetzes erforderlich, das in Sachsen, anders als z. B. in NRW, Brandenburg oder Berlin, jedoch nicht existiert.“

So liest sich eine leise amtliche Kritik an der sächsischen Umweltpolitik: Andere Bundesländer haben schon Regeln erlassen.

Aber das Problem beschränkt sich ja nicht nur auf die Stadtbewohner, die mit grellen Hoflampen geblendet werden. Tiere und Insekten können mit dieser Lichtflut erst recht nicht umgehen. Aber auch da fehlen Regeln, wie die Stadtverwaltung betont. „Auch hinsichtlich naturschutzrechtlicher Belange existieren bzgl. der Einschränkung von Lichtemissionen deutschlandweit keine gesetzlichen Regelungen.“

Lichtsatzung also nicht möglich. Aber wie wäre es mit einem „Maßnahmen-Katalog zur Reduzierung der städtischen Lichtemissionen“?

Das ist der Punkt, an dem die Verwaltung etwas unwirsch auf die Initiative von Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten) reagiert, nach dem Motto: „Machen wir doch schon!“

Gewandhaus bei Nacht. Foto: Ralf Julke
Gewandhaus bei Nacht. Foto: Ralf Julke

„Die Stadtverwaltung arbeitet fortlaufend daran, die Beleuchtung im öffentlichen Raum nachhaltig und energieeffizient auszurichten, sodass die Schutzgüter Mensch sowie Fauna und Flora im Einklang mit dem Stadtbild und den Anforderungen der Verkehrssicherheit so wenig wie möglich negativ beeinträchtigt werden. Ziel ist, den öffentlichen Raum entsprechend der Beleuchtungsaufgabe auszuleuchten, energieeffiziente Leuchten mit gerichtetem Licht (Lichtverteilung) einzusetzen und Lichtimmissionen zu vermeiden.“

Und dann zählt die Antwort all die Dinge auf, die Leipzig schon auf der Agenda hat, die „LUCI-Charta für urbanes Licht zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit in der Stadtbeleuchtung“ von 2011 zum Beispiel, aber auch den „Lichtmasterplan der Stadt Leipzig“.

Nie gehört. Den gibt es auch noch nicht. Aber er sei gerade in Erarbeitung, betont die Stadt.

„Insbesondere der Lichtmasterplan versteht sich als eine konzeptionelle Planung, die auf Grundlage der strategischen Ziele für das gesamte Stadtgebiet die räumliche und städtebauliche Verteilung des öffentlichen Lichts darstellt. Hervorzuheben ist dabei das Teilkonzept für lichtempfindliche Gebiete, um geschützte Lebensräume nach Naturschutzrecht (Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete: Flora-Fauna-Habitate und Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale) vor Lichtemission zu bewahren“, erläutert die Vorlage. Was schon überrascht. Da scheint man langsam aufmerksam zu werden, was die störende Lichtbelastung für Parks und Auenwald eigentlich bedeutet.

Genauer wird die Antwort der Stadt leider nicht. Auch nicht, wo sie den Rahmen für die Genehmigung gewerblicher Anlagen beschreibt: „Für beleuchtete Werbeanlagen im öffentlichen Raum sind alle Rahmenbedingungen bereits durch den Konzessionsvertrag geregelt. (…) Sämtliche weitere Nutzungen des öffentlichen Raums werden bereits im Genehmigungsverfahren daraufhin geprüft, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Sollte dies durch eine übermäßige Beleuchtung erfolgen, kann die Nutzung nach Straßengesetz zurückgewiesen werden, sodass es auch insoweit für die Nutzung im öffentlichen Raum keiner besonderen Regelung bedarf.“

Das klingt aber eben so, dass man nur die Lichtemission auf die Straße prüft, nicht die Abstrahlung zum Beispiel nach oben. Wer sich Nachtaufnahmen von Europa anschaut, findet auch relativ leicht Leipzig, ein etwas kleinerer leuchtender Fleck südlich vom riesigen Glühfleck Berlin. Ein Großteil des Leipziger Lichts wird in den Nachthimmel gestrahlt. Und augenscheinlich stehen auch viel zu viele Leuchtkörper auch draußen an Bundes-, Staats- und Landstraßen. Das trägt zwar zum Gefühl der Sicherheit bei, sorgt aber auch für eine Lichtflut, die das Erleben einer richtigen Nacht im Raum Leipzig praktisch unmöglich machen. Die nächsten dunklen Flecken findet man erst in Südbrandenburg.

Fazit der Verwaltung: „Einen weiteren Katalog an Maßnahmen für den öffentlichen Raum zu erstellen, ist aus Sicht der Stadtverwaltung daher nicht notwendig.“

Kann man nur hoffen, dass im Masterplan mehr zu lesen sein wird.

Und wie sieht es mit Informationsmaterial für Betreiber von Beleuchtungsanlagen und Bauherren aus?

„Informationsmaterial für private Eigentümer und Bauherrn zu erstellen ist trotz des nur empfehlenden Charakters grundsätzlich zu begrüßen. Die im Antrag aufgeführten Materialien aus Hessen oder auch die ,Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)‘ können über das Umweltinformationszentrum der Stadt Leipzig bereitgestellt werden. Aus personellen Kapazitätsgründen ist es derzeit allerdings nicht möglich, solches selbst extra zu erstellen.“

Piratenstadträtin legt Antrag zu einer Lichtsatzung für Leipzig vor

Piratenstadträtin legt Antrag zu einer Lichtsatzung für Leipzig vor

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