Fast gleichlautend verschickten am Mittwoch, 28. März, die Parteien im Sächsischen Landtag die Mitteilung, dass sie sich jetzt für eine Änderung der sächsischen Verfassung verständigen wollen. Bislang war das fast ausschließlich ein Thema von CDU und FDP, die ein Neuverschuldungsverbot in der Verfassung verankern wollen.

“Die Vorsitzenden der Fraktionen CDU, FDP, SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind heute übereingekommen, ernsthafte Verhandlungen über eine Änderung der Verfassung zu beginnen. Vorläufiger Verhandlungsgegenstand ist das Thema Neuverschuldungsverbot/Schuldenbremse. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus den jeweiligen Haushalts- und Rechtspolitikern zusammensetzt”, ließ Steffen Flath, Vorsitzender der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, mitteilen.

Für eine Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag nötig. Martin Dulig, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt für seine Fraktion, warum SPD, Linke und Grüne doch mit am Tisch sitzen, obwohl sie die von CDU und FDP geforderte “Schuldenbremse” immer kritisiert haben. “Zentrales Anliegen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist es, in den Verhandlungen eine finanzielle Absicherung der Kommunen durchzusetzen.”

Womit der Freistaat in die Pflicht genommen wäre, erst die Kommunen auf ein solides finanzielles Standbein zu stellen und die “Schuldenbremse” für die Landeskasse nicht auf ihre Kosten durchzudrücken.

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