Die Kommunalaufsicht des Landkreis Leipzig erließ am 30. August endgültig den Bescheid in welchem die Bürgermeisterwahl am 02.09.2012 in der Stadt Naunhof abgesagt wird. Gleichzeitig wurde angeordnet, die Wahlvorbereitungen für die Nachwahl unverzüglich einzuleiten. Dies teilte das Landratsamt Landkreis Leipzig nun abschließend mit. Die ersten entrüsteten Bürger haben nun auch bemerkt, das der Urnengang vorerst entfällt.

Hintergrund für diese Entscheidung war laut Landratsamt ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot von Naunhofer Gemeindeorganen im Wahlkampf. Amtsträger können sich zwar im Wahlkampf als Bürger mit ihrer Meinung äußern. Ihnen ist jedoch verwehrt, mit ihrer amtlichen Funktion bzw. amtlichen Autorität aufzutreten.

“Dazu zählt, dass nicht mit im Amt erworbenen Erkenntnissen für einen Kandidaten geworden wird. Dies ist z.B. der Fall bei Hinweisen auf nicht allgemein bekannte Kontakte eines Bewerbers, die einer Wahlempfehlung besonderes Gewicht verleiht. Die Pflicht sich hier neutral zu verhalten, soll die Wählerinnen und Wähler vor unzulässiger Beeinflussung in ihrer Wahlentscheidung schützen.”

Für Ärger scheint in diesem Zusammenhang offenbar die CDU gesorgt zu haben, denn mittlerweile meldete sich ein L-IZ – Leser mit klaren Worten in der Redaktion. “Ich fasse es nicht wie die Naunhofer CDU mit ihren Wählern umgeht. Auf solche Leute können wir verzichten – nach zwanzig Jahren hören wir auf solche Spinner und Absahner” so HJW (Name bekannt).

Zum weiteren Verlauf teilt das Landratsamt mit: “Stellt Rechtsaufsichtsbehörde bereits vor einer Wahl eine solche Pflichtverletzung fest, hat sie nach dem Kommunalwahlgesetz die Wahl abzusagen. Diese Regelung soll verhindern, dass eine Wahl durchgeführt wird obwohl bereits im Vorfeld deren Ungültigkeit erkannt wird. Verbunden mit der Absage ist die Anordnung einer Nachwahl.”

Wie diese gestaltet wird, richtet sich nach dem festgestellten Mangel, was in diesem Fall wohl heißen sollte – keine Flyer mehr von Amtsinhabern, um die Naunhofer zu überzeugen, die richtige Wahl zu treffen. Es sollte also ein Verfahren gewählt werden das geeignet, ist den Mangel für die Nachwahl nicht noch einmal auftreten zu lassen.

“Es ist davon auszugehen, dass die Bürgerinnen und Bürger die bemängelten Aussagen zur Kenntnis genommen haben. Das jetzt laufende Vorbereitungsverfahren zur Wahl konnte wegen der möglichen Beeinflussung der Wähler nicht weitergeführt werden. Es ist daher ein erneutes Wahlvorbereitungsverfahren zu beginnen. Dieses hat die Stadt Naunhof durch die Bekanntmachung des Termins zur Nachwahl einzuleiten.” so das Landratsamt.

Zum Artikel vom 31. August 2012 auf L-IZ.de
Abgesagte Bürgermeisterwahl in Naunhof: Die unabhängigen Wähler wehren sich und wittern CDU-Interessen

Zur Meldung vom 29. August 2012 auf L-IZ.de
Naunhof: Rechtsaufsicht bereitet Absage der Bürgermeisterwahl vor

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